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Il Partito Nuovo - 1 luglio 1991
Waffen: Wir brauchen ein neues Regime

ZUSAMMENFASSUNG: Der von einer Vielzahl von Abgeordeneten unterstützte Antrag - dessen wesentlichen Teil wir hier abdrucken - wurde von der italienischen Abgeordentenkammer am 14. Mai 1991 mit gro er Mehrheit verabschiedet (350 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen). Er verpflichtet die Regierung, sich für die Schaffung einer neuen internationalen Ordnung einzusetzen, oder aber an zweiter Stelle für ein Kartell der Herstellerländer, die den Export und Handel der wichtigsten konventionellen Waffensysteme verbieten, v.a. der Massenvernichtungswaffen, aber auch den Transfer der zu deren Herstellung notwendigen Technologien und Komponenten.

(Die Partei Neu, no.2, Juli 1991)

Die Kammer verpflichtet die Regierung:

1) sich auf allen entsprechenden Ebenen, vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen darum zu bemühen, internationale Übereinkünfte oder ein Kartell der Herstellerländer zustande zu bringen, das die Verbreitung der wichtigsten konventionellen Waffensysteme verbietet, aber auch die der zur Herstellung derselben notwendigen Technologie und Komponenten. Solche Abkommen oder Kartelle, ähnlich den im Atomwaffen-Sperrvertrag vorgesehenen, sollten die Entwicklungsländer unterstützen, die auf den Kauf der wichtigsten konventionellen Waffensysteme und der entsprechenden Technolgie verzichten; gleichzeitig sollte der Transfer ziviler Technolgien in diese Länder garantiert werden, insoweit durch Kontroll- und Überwachungsma nahmen deren Mi brauch zu militärischen Zwecken verhindert wird. Der Transfer ziviler Technologien sowie wirtschaftliche Unterstützungsma nahmen sollten in erster Linie an diejenigen Entwicklungsländer geleistet werden, die die eigenen Militärausgaben verringern und die eigene Innenpolitik auf demokr

atische Prinzipien gründen und ohne Einschränkungen die allgemeinen Menschenrechte achten;

2) sich auf allen entsprechenden Ebenen darum zu bemühen, da den Vereinten Nationen die entsprechenden Kompetenzen und Machtbefugnisse gegeben werden, um den Transfer der wichtigsten konventionellen Waffensysteme wirkungsvoll kontrollieren und sanktionieren zu können, auch durch die Gründung eines internationalen Gerichtshofs oder anderer angemessener Instrumente;

3) die o.g. internationalen Übereinkünfte oder Kartelle zum Verbot der Verbreitung der wichtigsten konventionellen Waffensysteme als eine Zwischenetappe in Richtung auf das Ziel der allgemeinen Abrüstung aller Staaten anzusehen;

4) sich auf allen entsprechenden Ebenen darum zu bemühen, da die schon bestehenden Abkommen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durchgesetzt werden, im Besonderen unter Bezugnahme auf die folgenden gesetzten Fristen: die Dritte Konferenz zur Revision der Konvention über die biologischen Waffen, die 1991 abläuft; die Fünfte und letzte Konferenz zur Revision des Atomwaffen-Sperrvertrages, die 1995 abläuft;

5) sich auf allen entsprechenden Ebenen, vor allem auf der Genfer Abrüstungskonferenz darum zu bemühen, da die Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von chemischen Waffen so schnell wie möglich abgeschlossen und unterzeichnet wird;

6) sich auf allen entsprechenden Ebenen, vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen, darum zu bemühen, da ein wirksameres System zur Kontrolle des Exports von Hochtechnologie-Produkten zur Herstellung chemischer, bakterologischer und nuklearer Waffen verwirklicht wird;

7) sich auf allen entsprechenden Ebenen darum zu bemühen, da auf regionaler Ebene, an erster Stelle in der Region des Mittleren Ostens, Verhandlungen begonnen werden, die, wenn nicht dem Modell der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa folgend, dennoch in der Lage sind, die Probleme in Bezug auf Demokratisierung und politische Rechte in gewissen Staaten, die Probleme der Abrüstung, der Rüstungskontrolle, der Schuldenlasten sowie der Zusammenarbeit und der Beziehungen zwischen den Staaten zu lösen.

8) dem Parlament innerhalb von sechs Monaten über den Fortgang und den Erfolg der Aktivitäten zur Erfüllung der in dieser Resolution auferlegten Verpflichtungen Bericht zu erstatten.

 
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