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Il Partito Nuovo - 1 agosto 1991
Wenn die Staatsgewalt tötet... Gemeinsam werden wir sie aufhalten

DIE PFLICHT ZUR EINMISCHUNG

ZUSAMMENFASSUNG: Aus der Europäischen Konvention über die Auslieferung, Art.11: "Wenn die Straftat aufgrund derer die Auslieferung verlangt wird, laut Gesetzgebung aufseiten des Auslieferungsbegehrens mit dem Tode bestraft werden kann, und wenn die Todesstrafe im Fall dieser Straftat in der Gesetzgebung der anderen Seite nicht vorgesehen ist oder eine solche Strafe normalerweise nicht angewendet wird, kann die Auslieferung verweigert werden".

(Die Partei Neu, No.3, August 1991)

Im Jahre 1990 wurden in 54 Staaten 2.005 Todesurteile gefällt und in 26 Staaten 2.029 Exekutionen auch ausgeführt. Im Jahre 1990 wurde in 103 Staaten und Territorien die Folter praktiziert: diese Zahlen stammen von Amnesty International, aber die tatsächlichen Zahlen sind mit Sicherheit höher.

Viele Staaten verfolgen die Praxis, Menschen nicht in solche Staaten auszuliefern, in denen sie zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden können; andere Staaten liefern nur dann aus, wenn ihnen versichert wurde, da die Todesstrafe nicht verhängt oder vollstreckt wird. Österreich, Dänemark, Holland, die Schweiz und Gro britannien haben diese Restriktionen gesetzlich verankert. Andere Staaten haben bilaterale Abkommen über Auslieferungsverfahren unterzeichnet, in denen zur Regel gemacht wird, da die Auslieferung nur gegen das Versprechen einer Nichtvollstreckung der Strafe möglich ist: dies gilt zwischen Italien und den USA und zwischen Gro britannien und den USA.

Das alles reicht nicht aus. Es bietet keine sicheren Garantien. Entscheidend bleibt die Übernahme verbindlicher Regeln, die die Todesstrafe und die Folter in den Staaten verhindern, die sie anwenden, und die jede Auslieferung aus Staaten, in denen sie abgeschafft sind, rundweg ablehnen. Diese Regelungen müssen in den nationalen Verfassungen und Gesetzen verankert werden, damit jede Änderung der entsprechenden Praxis infolge politischer Umwälzungen verhindert wird, mu die Ratifizierung und Ausführung der internationalen Vereinbarungen im Hinblick auf die Auslieferungspraxis und gegen Todesstrafe und Folter in die nationale Gesetzgebung aufgenommen werden.

Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, da die Staaten, die beides abgeschafft haben, gegen die Todesstrafe und die Folter sofort anwenden, was ihr Recht und ihre Pflicht ist: Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Mörder- und Folterer-Staaten.

Das Prinzip, das sich in deren Recht und Gesetzen durchsetzen mu , lautet: "Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, sollen grundsätzlich nicht ausliefern!"

Im Beitritt zur Radikalen Partei drückt sich die Überzeugung aus, da es dringend notwendig ist, die Aktionen der gewählten Abgeordneten vieler Länder zu organisieren und aufeinander abzustimmen, damit sich die Nichtanwendung der Todesstrafe über die eigenen Landesgrenzen hinaus durchsetzt.

Wir wollen hier die sozialen, gesellschaftlichen, politischen, menschlichen, kulturellen und wissenschaftlichen, die zweckrationalen und die Gründe des gesunden Menschenverstandes gegen die Todesstrafe nicht wiederholen. Wir wollen die Zweifelnden nicht überzeugen. Wir wenden uns an diejenigen, vor allem unter den Parlamentariern, die von der Notwendigkeit der Abschaffung dieser unmenschlichen staatlichen Praktiken schon überzeugt sind. Sie sollten konsequent sein und bereit, sich zu organisieren, zu vereinigen, um das Verbot der Todesstrafe, der Folter und all dessen, was Amnesty International in seinen Jahresberichten anklagt, in bindendes Recht und Gesetz zu übersetzen.

Es mu reagiert und agiert werden. Jeder von uns, von euch, ist aufgerufen, eine sofort eine klare und wirksame Antwort zu geben.

Wir müssen eine politische Organisation verwirklichen, die den Rechten und Hoffnungen der Gefolterten und zum Tode Verurteilten Stimme, Kraft und Gesetz verleiht.

Wenn also hundert von euch, den in die Gesetzgebungsorgane Gewählten, der Radikalen Partei beitreten oder uns auch nur schreiben würdet, da ihr diesen Kampf unterstützt und an ihm teilnehmen wollt, könnte sofort eine "Radikale Vereinigung von Parlamentariern" gebildet werden, in die die Abgeordneten verschiedener Länder eintreten können, um gezielt für die Abschaffung der Todesstrafe und das Verbot der Folter, sowie für die Verweigerung der Auslieferung in Staaten, die diese praktizieren, zu kämpfen.

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DIE LANDKARTE DES VERBRECHENS

ZUSAMMENFASSUNG: Hier ist die beschämende Liste der 92 Länder und Gebiete, die bis zum 30. Januar 1990 gewöhnliche Straftaten unter Todesstrafe stellen. Wo Daten verfügbar waren, wird die Anzahl der von 1985 bis Juli 1988 dokumentierten Urteilsvollstreckungen angegeben.

(Die Partei Neu, No.3, August 1991)

Afghanistan; Albanien; Algerien, 12 Exekutionen; Ägypten, 12; Äthiopien, Angola, 15; Antigua und Barbuda, 1; Arabische Republik Jemen, 34; Bahamas; Bangladesh, 36; Barbados; Belize, 1; Benin, 8; Birmanien; Botswana; Bulgarien, 32; Burkina Faso; Burundi; Chile, 2; China 500; Demokratische Volksrepublik Yemen, 5; Demokratische Volksrepublik Korea ; Dominica, 1; Gabun, 1; Gambia; Ghana, 37; Jamaica, 30; Japan, 9; Jordanien, 14; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea Bissau, 7; Neu Guinea, 2; Guyana, 9; Indien; Indonesien, 19; Iran, 743; Irak, Hunderte pro Jahr; Jugoslawien, 4; Kamerun, 2; Kenia, 32; KOngo; Kuba, 4; Kuwait, 6; Laos, Lesotho; Libanon; Lyberien; Lybien, 9; Malaysia, 52; Malawi; Mali; Marokko und West-Sahara; Mauritanien, 3; Mauritius, 1; Mongolei; Nigeria, 439; Oman; Pakistan, 115; Polen, 11; Qatar; Ruanda; Saint Christopher und Nevis, 1; Saint Vincent e Grenadine, 2; Santa Lucia, 1; Saudi Arabien, 140; Sierra Leone; Singapur, 2; Syrien, 31; Somalia, 150; Südafrika, 537; Sudan, 9; Suriname; Swaziland;

Taiwan, 17; Tansania; Thailand, 34; Tonga; Trinidad und Tobago; Tschad; Tunesien, 30; Türkei; Uganda, 11; UdSSR, 63; Vereinigte Arabische Emirate, 7; Vereinigte Staaten von Amerika, 66; Vietnam, 3; Zaire, 4; Zambia, 11, Zimbabwe, 24.

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DIES IST DIE LISTE DER FOLTERER AUF DER GANZEN WELT

ZUSAMMENFASSUNG: Während des letzten Jahres wurden auf der Welt mehrere zehntausend Personen eingekerkert, gefoltert und barbarisch getötet. Es handelt sich um Opfer der repressiven Ma nahmen, die viele Regierungen ergreifen, um die unzähligen ethnischen, religiösen, nationalistischen und wirtschaftlichen Spannungen, die in ihren Staaten explodiert sind, zu unterdrücken oder unter Kontrolle zu halten. Häufig ziehen sich die Mi handlungen monatelang hin, ohne da irgendeine formelle Anklage erhoben oder ein regulärer Prozess eröffnet wurde. "Sicherheits- und Notstandsma nahmen", au ergerichtliche Exekutionen, das spurlose Verschwinden von Personen: das Ergebnis der repressiven Politik zu vieler Regierungen. Aufgabe jedes Volksvertreters ist es, sich dafür einzusetzen, da der eigene Staat nicht mehr auf diesen schändlichen Listen erscheint und die Regierungen zur Anerkennung der fundamentalen Menschenrechte zu verpflichten. Entscheidende Schritte hin zur Abschaffung der Folter sind die Unterzeichnung und Rati

fizierung der internationalen Abkommen, ihre Umsetzung in die Tat, d.h. in die nationale Gesetzgebung, .

(Die Partei Neu, No.3, August 1991)

Nach dem Jahresbericht 1990 von Amnesty International wurden in den folgenden Ländern Fälle von Folter und Mi handlung bekannt:

Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Australien, Bahrein, Bangladesh, Benin, Bolivien, Brasilien, Brunei, Burkina Faso, Chile, China, Dschibuti, Deutschland, Domenikanische Republik, Ecuador, Fidji-Inseln, Frankreich, Gabun, Griechenland, Gro britannien, Guatemala, Guinea, Neuguinea, Haiti, Honduras, Hong Kong, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Israel und israelisch besetzte Gebiete, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Jugoslawien, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kuba, Laos, Libanon, Lybien, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali, Marokko und West-Sahara, Mauritanien, Mexiko, Mozambique, Myanmar, Namibien, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Nordkorea, Österreich, Pakistan, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Salvador, Saudi-Arabien, Senegal, Syrien, Somalia, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Südkorea, Sudan, Taiwan, Tansania, Thailand, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Uganda, UdSSR, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zaire, Zambia,

Zimbabwe.

Die Folter ist eine versteckte Institution mit hoher Dunkelziffer: diese Liste kann also unvollständig sein.

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DAS EUROPAISCHE PARLEMENT GEGEN DIE TODESSTRAFE

Noch in diesem Jahr mu das Europaparlament über den Resolutionsvorschlag gegen die Todesstrafe entscheiden, den Adelaide Aglietta, Vorsitzende der Grünen Fraktion, Mitglied der Radikalen Partei und ehemalige Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu Rumänien und Bulgarien im Europaparlament, dem Rechtausschu vorgelegt hat.

Adelaide Aglietta - die in den 70er Jahren, als sie Sekretärin der Radikalen Partei war, durch ihre Entscheidung, als Geschworene am ersten Terrorismusproze in Italien teilzunehmen, einen ordnungsgemä en Proze erst möglich machte - ist Vorsitzende einer Parlamentsgruppe, in der französische, belgische, niederländische, deutsche und italienische Volksvertreter zusammenarbeiten.

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DAS BILD EINES KONTINENTS

ZUSAMMENFASSUNG: Der Jahresbericht 1991 von Amnesty International zeigt, da in Afrika die Todesstrafe und die Folter am häufigsten und systematischsten praktiziert wird. Obwohl sich 1990 einige Tendenzen zu ihrer Abschaffung zeigten, bleibt Afrika der Kontinent, wo Leben und Recht am stärksten mi achtet werden.

(Die Partei Neu, No.3, August 1991)

Immer noch bedienen sich viele afrikanische Regierungen der Todesstrafe, um ihre politischen Gegner, nachdem sie in summarischen Schnellverfahren verurteilt wurden, zu beseitigen oder einzuschüchtern.

Der Präsident Burkina Fasos, Hauptmann Compaoré, hat in den letzten Jahren keine einzige Exekution mehr bewilligt und, auch dank des Eingreifens von Marco Pannella und der Radikalen Partei, zahlreiche politische Gefangene freigelassen. Aber das Land hat die neue Verfassung nicht zum Anla genommen, das Verbot der Todesstrafe feierlich gesetzlich zu verankern.

Im Gegensatz dazu erklärt Namibia in der am 21. März 1990 in Kraft getretenen Verfassung: "Kein Gesetz darf den Tod als vollstreckbares Urteil vorschreiben. Kein Gericht hat die Vollmacht, die Todesstrafe über jemanden zu verhängen. In Namibia darf niemals mehr eine Exekution stattfinden."

Dies ist der entscheidende Schritt: Die Abschaffung der Todesstrafe mu schriftlich im Gesetz eines jeden Landes und in den schriftlichen Abkommen der Organisation afrikanischer Staaten verankert werden. Darum mu dringend eine politische Organisation, vor allem von Volksvertretern geschaffen werden, die sich selbst und anderen die zentrale Aufgabe stellt, da die II. Option des Internationalen Abkommens über politische und Bürgerrechte zur Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert wird, und die vor allem in unseren Parlamenten und bei der Organisation afrikanischer Staaten Gesetzesvorschläge einbringt, die die einzelnen Staaten verbindlich auf das Verbot der Todesstrafe und der Folter verpflichtet.

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HINRICHTUNGEN UND FOLTERUNGEN IN AFRIKA

Ägypten: 1990, mindestens 38 Todesurteile ausgesprochen, 5 vollstreckt.

Äthiopien, im Dezember 1990, mindestens 60 wegen gewöhnlicher Straftaten zum Tode Verurteilter in Haft . Die Anzahl vollstreckter Todesurteile ist unbekannt.

Algerien: 1990, sieben Todesurteile, ausgesprochen in Abwesenheit.

Burkina Faso: 1989, vier Personen hingerichtet.

Ghana: 1990, 20 zum Tode Verurteilte und 9 Hingerichtete.

Guinea: 1990, ein politischer Gefangener unter der Folter gestorben.

Neu-Guinea: 1990, 10 an der Folter gestorbene Personen.

Kamerun: 1990, 3 gefolterte politische Gefangene. Viele unter ungeklärten Umständen umgekommene Regimegegner. 8 ausgesprochene Todesurteile.

Kenia: Die Regierung legt die Anzahl der zum Tode Verurteilten nicht vor. Man nimmt mehr als 200 Fälle an.

Lesotho: 1990, unbekannte Zahl von Fällen von Folter und Hinrichtung eines Gefangenen.

Liberien: 1990, Tausende von Gefangenen, die nach Schnellverfahren oder ohne Proze hingerichtet wurden.

Mali: 1990, au ergerichtliche Exekutionen unter der Minderheit der Tuareg. Zwei unter der Folter gestorbene Gefangene. 4 in Abwesenheit ausgesprochene Todesurteile.

Mauritanien: 1989, zahlreiche au ergerichtliche Exekutionen von Mitgliedern einer einzigen ethnischen Gruppe. 1990, 15 Todesfälle unter der Folter. Dutzende von Verschwundenen.

Niger: 1990, Hunderte von Verhaftungen, Folterungen und au ergerichtlichen Exekutionen der Tuareg.

Nigeria: 1990, mindestens 106 zum Tode Verurteilte. Mehr als 120 hingerichtete Gefangene. 72 Soldaten nach einem mi glückten Staatsstreich hingerichtet.

Ruanda: 1990, 5 an den schlechten Haftbedingungen gestorbene Gefangene. Das Staatsoberhaupt verwandelt 480 Todesurteile.

Sierra Leone: 1990, 14 Todesurteile.

Sudan: 24. April 1990, 28 Offiziere der Armee, des Putschversuchs angeklagt, nach einem Schnellverfahren hingerichtet. Dutzende von au ergerichtlichen Exekutionen durch Regierungstruppen.

Swaziland: 1990, 3 Todesurteile.

Tansania: 1985-1990, 188 zum Tode Verurteilte, davon 25 hingerichtet.

Tunesien: 17. November 1990, die erste Hinrichtung nach der Machtübernahme des Präsidenten Ben Ali.

Uganda: 1990, mindestens 6 hingerichtete Soldaten.

Zaire: Oktober 1990, 8 hingerichtete Gefangene.

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TROTZ DER VERTRAGE

ZUSAMMENFASSUNG: Die Organisation der amerikanischen Staaten legte den vorläufigen Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Amerikanischen Konvention über die Menschenrechte vor, der eine Übereinkunft der Staaten vorschlägt, in ihren Ländern die Todesstrafe abzuschaffen, und zwar nicht nur in Friedenszeiten.

In Europa existiert das Sechste Protokoll zur Europäischen Konvention über die Menschenrechte.

(Die Partei Neu, No.3, August 1991)

Paragraph 1 des Sechsten Protokolls zur Europäischen Konvention über die Menschenrechte: "Die Todesstrafe mu abgeschafft werden. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden".

Bis zum 31. Dezember 1990 hatten von den 24 Mitgliedsstaaten im Europarat 16 das Protokoll ratifiziert. Belgien, Griechenland und Ungarn haben es unterzeichnet; Zypern, Irland, Malta, Gro britannien und die Türkei haben es nicht unterzeichnet.

Paragraph 4 der Amerikanischen Konvention über die Menschenrechte von 1969:

1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Dieses Recht mu durch das Gesetz geschützt werden(...). Niemandem darf willkürlich das Leben genommen werden.

2. In den Ländern, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf diese nur für die schwersten Verbrechen verhängt werden und mu einem vom zuständigen Gericht ausgesprochenen, endgültigen Urteil entsprechen(...).

3. In den Staaten, die sie abgeschafft haben, darf die Todesstrafe nicht wieder eingeführt werden.

4. In keinem Fall darf die Todesstrafe für politisch motivierte Straftaten und damit zusammenhängende gewöhnliche Verbrechen verhängt werden.

5. Die Todesstrafe darf nicht über Personen verhängt werden, die zum Zeitpunkt der Straftat weniger als 18 oder mehr als 70 Jahre alt waren; ebensowenig darf sie über schwangere Frauen verhängt werden.

Am 31.12.1990 hatten ratifiziert: Argentinien, Barbados, Bolivien, Chile, Costa Rica, Domenikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaica, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Surinam, Uruguay, Venezuela.

Unterzeichnet haben: Vereinigte Staaten von Amerika.

Weder unterzeichnet, noch ratifiziert haben: Antigua und Barbuda, Bahamas, Brasilien, Dominikanische Republik, Kanada, Kuba, St.Christopher und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und Grenadine, Trinidad, Tobago.

 
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