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Il Partito Nuovo - 17 febbraio 1992
Das "Narrenspiel" von Maastricht

ZUSAMMENFASSUNG: Angesichts des erneuten Scheiterns der inter-governativen diplomatischen Methode müssen die Parlamente und die Bürger mobilisiert werden, um die Ratifizierung der auf dem Gipfeltreffen von Maastricht vorgelegten Verträge zu verhindern. Au erdem ist es ebenso unerlä lich, den Proze für eine demokratische Verfassung wieder in Gang zu setzen, indem dem Europäischen Parlament als legitimiertem Repräsentanten des Volkes die Aufgabe der Erarbeitung einer Verfassung der Vereinigten Staaten von Europa anvertraut wird.

Dieser Artikel wurde am 2. Februar 1992 geschrieben.

(DIE PARTEI NEU - No. 5 - FEBRUAR 1992)

Die auf dem Gipfeltreffen in Maastricht am 9. und 10. Dezember 1991 von den Regierungs- und Staatschefs der zwölf Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft verabschiedeten Vertragsentwürfe zur politischen Einigung und zur Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) zur Schaffung der Europäischen Union sollten bis Februar 1992 von den nationalen Regierungen unterzeichnet und innerhalb des laufenden Jahres ratifiziert werden (vorbehaltlich der in der Geschichte der Gemeinschaft nicht seltenen Verschiebungen).

Die Ergebnisse von Maastricht sind fast ausnahmslos als ein historisches Ereignis gefeiert worden: die Schaffung des Vereinigten Europas. Man sollte das jedoch anders bewerten: Grundlage des Vertrages, der die politische Union begründet, sind die alten Verträge von Paris (EGKS) und Rom (EWG und AEG), die dann entsprechend der Einheitsakte und der in Maastricht getroffenen Entscheidungen in Fragen der Au en-, Vrteidigungs- und Sozialpolitik modifiziert und integriert wurden. Doch all das bringt die Union auf politischer und institutioneller Ebene keinen Schritt weiter, v.a. ist der Vertrag über die EWU an unklare Fristen gebunden. Diese Ergebnisse sind umso entäuschender, konfrontiert man sie mit den zu Beginn des Gipfeltreffens durch die Stellungnahmen einiger Exponenten geweckten Erwartungen (auf der Grundlage der am Ende der inter-governativen Beratungen über die politische und Währungsunion in Rom übernommenen Verpflichtungen) und mit den Forderungen des Europäischen Parlaments: das gemeinsame Kommuniqué

der Au enminister Frankreichs, Deutschlands und Spaniens (Dumas, Genscher und Ordonez); der Brief Mitterands und Kohls an den amtierenden Präsidenten der Gemeinschaft, den Holländer Lubbers; der Inhalt der vom Stra burger Parlament verabschiedeten Resolution.

In den Dokumenten wird unter anderem der ausdrückliche Wille erklärt, die Europäische Union in "föderalistischer Prägung" voranzutreiben, eine gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik als bestimmendes Element der politischen Union zu schaffen, Mehrheitsentscheidungen des Europarats bei der Durchsetzung einer solchen Politik verbindlich zu machen, das Europäische Parlament an der Formulierung und der Kontrolle der Durchsetzung einer gemeinsamen Au enpolitik zu beteiligen, das Initiativrecht und die Funktion einer wahren Regierung für die Exekutivkommission zu fordern, eine gemeinschaftliche Struktur für die Au en-, Sicherheits-, Handels- und Währungspolitik sowie für die der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Wirtschaftshilfe zu verwirklichen.

In Maastricht hat man all diese guten Vorsätze vergessen. Die "föderalistische Prägung" wurde einer "immer einengenderen Auffassung von der Union" geopfert; die gemeinsame Au enpolitik wurde in ihrer Wirksamkeit stark eingeschränkt, durch die Einführung eines rein intergovernativen Mechanismus, der die sowieso seltenen Mehrheitsentscheidungen von dem einstimmigen Beschlu des Rates abhängig macht. Einstimmigkeit ist nicht nur bei Vertragsänderungen gefordert, sondern auch für alle, die wichtigsten Fragen betreffenden Verfahren: Beitritt neuer Staaten zur Gemeinschaft, Zuerkennung der europäischen Staatsbürgerschaft und Freizügigkeit der Bürger in Europa, Fragen der Vereinheitlichung der Steuergesetzgebung, bestimmte Normen zum Umweltschutz, Entscheidungen in einigen grundlegenden Sektoren der Wirtschafts- und Währungspolitik, Entscheidungen, die die eigenen Ressourcen betreffen, Durchführung einheitlicher Wahlverfahren, Wahl des Sitzes der Institutionen der Gemeinschaft, Unterzeichnung einiger international

er Abkommen.

Enttäuschend auch der Vertragstext über die Wirtschafts- und Währungsunion, dessen Inhalte und Verfahren vergleichend betrachtet werden müssen: die äu erst langen Fristen bis zur Durchsetzung; unverhofft auftretende internationale und interne Schwierigkeiten der Einzelstaaten, wie schon in Bezug auf die Währungsunion geschehen; mit der geplanten Erweiterung durch andere europäische Länder verbundene Probleme; das technokratische Management, das folgerichtig zu einem restriktiven monetaristischen Ansatz führen mu ; das Nichtvorhandensein einer parallelen Entwicklung im politischen und institutionellen Sektor. Die Durchsetzung der Ziele des Vertrages zur EWU wird also von der sich sicherlich schwierig gestaltenden Schaffung dauerhafter Mehrheiten zu spezifischen Themen abhängen, die nötig sind, um ein Gegengewicht zu den natürlichen intergovernativen Aktionen zu setzen, die aus Erfahrung von den Lobbies und egoistischen nationalen Interessen getragen sind.

Noch schwerwiegender sind die Abschlüsse auf institutionellen Gebiet. Die politische Entscheidungskompetenz der Kommission, deren Mandat mit der fünfjährigen Mandatsperiode des Europäischen Parlaments zusammenfällt, das ja die Kommission einsetzt, wird erneut durch die Schaffung neuer intergovernativer Struktren eingeschränkt: das Komitee für Au enpolitik, das Komitee für Wirtschafts- und Währungspolitik, das Komitee für die Freizügigkeit der Bürger.

Was das Europäische Parlament anbetrifft, wurden die Forderungen nach Mitbestimmung auf legislativer Ebene von den neuen Regelungen vollständig au er Acht gelassen: eine solche Mitbestimmung ist nur in sieben Fällen vorgesehen, die sich auf den gemeinsamen Binnenmarkt beziehen (angewandt bis zum 31. Dezember 1992, wenn gemä der Einheitsakte der gro e Gemeinsame Markt verwirklicht sein soll); in drei Fällen, die langjährige Programme ( Forschung und trans-europäische Netzwerke) betreffen; sowie für vier Sektoren (Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- und Verbraucherpolitik), wobei sich hier die Regierungen eine Einflu nahme durch "Empfehlungen" vorbehalten, die regolatorische Entscheidungen des Parlaments ersetzen soll. Dasselbe Mitbestimmungsverfahren, das einen Schlichtungsversuch im Falle des Nicht-Einverständnisses zwischen Parlament und Kommission vorsieht, weist der letzteren das Recht zu, die anfänglich eingenommene Position durchzusetzen, wobei dem Parlament nur noch ein Vetorecht zugestanden ist, welches

letztendlich nur noch aufhebende, nicht jedoch legislative Funktion erhält.

Angesichts des "Narrenspiels" von Maastricht sollten wir sofort mobilmachen, um in den nächsten Monaten die Ratifizierung der beiden Vertragswerke zu verhindern. Au erdem ist es ebenso unerlä lich, den Proze für eine demokratische Verfassung wieder in Gang zu setzen, indem dem Europäischen Parlament die Aufgabe der Erarbeitung einer Verfassung der Vereinigten Staaten von Europa anvertraut wird, in Verteidigung des Vorhabens der Institutionalen Kommission des EP (ausgearbeitet auf der Grundlage des Projekts zur Europäischen Union von Altiero Spinelli), welches schon am 12. November 1990 vom Stra burger Parlament verabschiedet worden war.

Diese verfassungsgebende Aktion sollte nach dem Modell durchgeführt werden, das schon mit gro em Erfolg in Italien erprobt wurde, und nach dem die unterschiedlichsten Gruppen, die Radikale Partei und die Bewegung für ein föderalistisches Europa, in Zusammenarbeit mit allen anderen föderalistischen Organisationen und den Exponenten einiger Parteien, zusammengeschlossen in der interfraktionellen Gruppe der Föderalisten des Italienischen Abgeordnetenhauses, anlä lich der Europa-Wahlen von 1989 eine Volksabstimmung durchgesetzt haben, die von mehr als 80% der italienischen Wahlbürger unterstützt wurde. Eine solche Aktion sollte heiute in allen anderen elf Ländern der Gemeinschaft organisiert werden.

Der Aufbau einer Föderation ist jetzt notwendig und dringend, um das demokratische Defizit aufzuheben, da heute die nationalen Parlamente entwürdigt, zur Seite gedrängt und teilweise ihrer Kompetenzen enthoben sind, ohne da dem Europäischen Parlament gleichzeitig legislative und Kontrollbefugnisse übertragen worden wären. Das ist umso gravierender als das Scheitern der wirklichen Einigung Europas die Länder, die sich gerade von den totalitären Regimen befreit haben, politisch und wirtschaftlich in besonderem Ma e trifft. Eine weitere Verzögerung würde sie noch tiefer in den schon existierenden, besorgniserregenden Nationalismus treiben, der in einigen Fällen beunruhigende rassistische Intoleranz demonstriert, zusammen mit der Unfähigkeit, die inter-kulturellen und politischen Beziehungen zwischen den Nationen, Regionen und ethnischen Gruppen friedlich zu gestalten.

 
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