ZUSAMMENFASSUNG: Ein wichtiger Schritt im Rahmen der Kampagne für ein weltweites Verbot der Todesstrafe könnte die Ausarbeitung und Durchsetzung eines internationalen Rechtsprinzips als Gewohnheitsrechts sein, das die legalen Hinrichtungen verbietet. Ein solche Rechtsnorm wäre rechtsverbindlich und würde gemä internationalem Recht die ihm widersprechenden nationalen Rechtsnormen au er Kraft setzen. Deshalb ist es notwendig, da viele Staaten, die in der internationalen Gemeinschaft hohes Ansehen genie en, die internationalen Abkommen ratifizieren, die die Todesstrafe verbieten bzw. deren Anwendung einschränken. Das wäre auch ein Beweis dafür, da internationale Rechtsgewohnheiten durchsetzbar sind.
(DIE PARTEI NEU - No 6 - März 1992)
Die Vereinigten Staaten, das Land mit der ältesten und beständigsten Demokratie, zwingendes Vorbild der Weltgemeinschaft und aller nationalen Regierungen der Welt, sind ein wichtiger und entscheidener Ort für unsere Initiative. Beseelt von der eigenen demokratischen Tradition, aber blockiert durch die anma ende Haltung, die eigene Verfassung sei unübertrefflich, wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht, haben die USA bis heute keine der internationalen Vereinbarungen zur Abschaffung der Todesstrafe unterzeichnet. Somit von allen internationalen Verpflichtungen befreit, ist es in einigen Staaten der Föderation immer noch üblich, die zum Tode Verurteilten, bevor sie hingerichtet werden, über Jahre in unmenschlicher Isolationshaft auszusondern.
Die Vereinigten Staaten versto en gegen mittlerweile als Gewohnheitsrecht anerkannte internationale Normen, denn während in mindestens 72 Staaten der Welt die Anwendung der Todesstrafe verboten und in weiteren 12 Staaten das Verbot aus der Unterzeichnung internationaler Abkommen abgeleitet ist, werden in den USA weiterhin Minderjährige zum Tode verurteilt, mit der Vollstreckung des Urteils wird dann aber heuchlerisch bis zur Volljährigkeit des Verurteilten gewartet.
Während in 84 Unterzeichner-Staaten Vorschriften ungeborenesLeben sowie geistig Behinderte in besonderer Weise schützen, ist es in den USA erlaubt, schwangere Frauien und geistig Behinderte hinzurichten. Viele Todesurteile und Hinrichtungen sind immer noch Folge schwerwiegender rassistischer Vorurteile.
Unsere Initiative in Bezug auf die Vereinigten Staaten mu umso radikaler sein, da wir von der Tatsache zutiefst überzeugt sind, da der US-amerikanische Staat auf den Prinzipein der Freiheitlich, des Rechtsstaates und der politischen Demokratie aufgebaut ist.
Der Unterschied zwischen totalitären und demokratischen Regimen darf nicht nur ideologisch begründet sein, sondern er mu auf der Grundlage bestimmter grundlegender Prinzipien definiert werden: vor allem auf dem Prinzip des Rechts auf Leben und des Lebens des Rechts.
Unsere Demokratien müssen sich vom Totalitarismus auch in Hinsicht auf die Anwendung der Todesstrafe unterscheiden, umso mehr , wenn es sich um grausame Verbrechen handelt, auf die der Rechtsstaat nicht mit denselben grausamen Mitteln antworten darf.
Wenn wir also von der Notwendigkeit überzeugt sind, die Abschaffung der Todestrafe in aller Welt, an erster Stelle jedoch in den USA, jetzt, an der Schwelle zum neuen Jahrtausend, durchzusetzen, festgeschrieben in den internationalen Rechtsabkommen und in der internen Gesetzgebung eines jeden Landes verankert, wennwir also davon überzeugt sind, müssen wir uns auch darüber bewu t sein, da wir uns dringend zusammensetzen müssen, uns vereiningen und organisieren müssen.
Die Zeit drängt, fangen wir mit uns an, mit die, den vielem hundert Parlamentariern, den Nobelpreisträgern, den Menschen aus der internationalen Welt der Wissenschaft und der Kultur , mit all denen also, die die Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe schon unterstützen. Bauen wir die transnationale politische Organisation auf, die über die Partein hinausgeht und die sich dieses gro e Ziel gesetzt hat: die Radikale Partei.