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Il Partito Nuovo - 30 marzo 1992
Das Recht auf Sprache

Giuseppe Turi, Autor dieses Artikels, Fachmann für Vergleichendes Sprachrecht und Generalsekretär der Internationalen Akademie für Sprachrecht mit Sitz in Montreal.

ZUSAMMENFASSUNG: Wir möchten das Recht auf Sprache politisch durchsetzen. Wie Giuseppe Turi, Generalsekretär der Internationalen Akademie für Sprachrecht, bestätigt, mu es als ein "ausgesprochenes und unabhängiges Grundrecht" gelten, da es die "wichtigste Vorbedingung für die Ausübung der anderen Grundrechte" darstellt. Wenn man wirklich an das Recht auf Sprache und seine beide Prinzipien: die Gleichberechtigung und Würde aller Sprachen, glaubt, dann stellen sich einige Fragen: Ist es richtig, da eine nationale oder Lokalsprache die Rolle einer internationalen Sprache übernimmt? Welche Folgen hat das für die anderen nationalen und lokalen Kulturen und Sprachen? Welche Konsequenzen hat das für diese Sprache und diese Kultur selbst, die unangebrachterweise international geworden sind?

(DIE PARTEI NEU - No 6 - März 1992)

Die modernen Staaten schaffen immer wichtigere Gesetze in Sachen Sprachpolitik, um die sprachlichen Phänomene und Probleme zu regeln, die aus den Kontakten, Konflikten und Ungleichgewichten zwischen den Sprachen erwachsen, die gemeinsam auf ihren politischen Territorien existieren. Dies gilt besonders für Gebiete, wo objektiv beherrschende oder beherrschte Sprachen nebeneinander bestehen, wo es also Sprachmehrheiten und -minderheiten gibt. Die Sprachgesetzgebung lä t sich je nach Anwendungsbereich in zwei Formen unterteilen: sie betrifft entweder den offiziellen oder den inoffiziellen Sprachgebrauch. Au erdem teilt sie sich, je nach Funktion, in vier Kategorien: offizielle Sprachgesetzgebung (in Sachen Legislative, Gerichtsbarkeit, öffentliche Verwaltung und Unterricht), normalisierende Sprachgesetzgebung (im Bereich der Arbeitswelt, der Kommunikation, Kultur, des Handels und der Wirtschaft), standardisierende Sprachgesetzgebung (dies betrifft sprachliche Standards, die in bestimmten, begrenzten und normaler

weise den offiziellen Bereichen zu berücksichtigen sind) und liberale Sprachgesetzgebung (in Sachen anerkannte Sprachrechte).

Das Recht auf Sprache gründet auf zwei wesentlichen, miteinander zusammenhängenden Prinzipien: das Prinzip der Würde und das Prinzip der Gleichheit aller Sprachen.

Leider sind aus mehr oder weniger klaren geschichtlichen Gründen nicht alle Sprachen gleichberechtigt. Es gibt wichtige Sprachen, beherrschende Sprachen und beherrschte Sprachen, es gibt mehr oder weniger internationale Sprachen und eher lokale Sprachen. Wenn ein Staat in Sachen Sprache Gesetze erlä t, tut er nichts anderes als den Gebrauch einer oder mehrerer Sprachen gesetzlich zu regeln, wobei er eine oder einige Sprachen im Verhältnis zu anderen besonders schützt oder fördert. Dies ist ein Versuch, ein kulturell ausgewogeneres Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Sprachen zu schaffen, die auf dem politischen Gebiet bestehen. Es werden so neue Rechte und neue Pflichten sprachlicher Natur geschaffen. Wenn ein Staat wirklich in dieser Richtung gesetzgeberisch tätig wird, und das Recht auf Sprache sowie seine beiden Grundprinzipien dadurch anerkennt und geltend macht, dann ist das zweifellos anerkennenswert. Wenn er es aber tut, um in diskriminierender oder hierarchisierender Weise eine oder mehrere Spra

chen oder, wie es manchmal geschieht, sogar die Mehrheitssprache zu schützen und zu fördern, ist dies alles andere als lobenswert.

Es wird darum immer wichtiger und dringender, das Recht auf Sprache in deutlicher Weise gesetzlich anzuerkennen und zu verankern. Handelt es sich doch um ein individuelles und kollektives Recht, das nicht länger als implizites Grundrecht angesehen werden darf - abgeleitet unter anderem aus dem expliziten Grundrecht der freien Meinungsäu erung - sondern als explizites und autonomes Grundrecht gelten mu , ein Recht, das die wichtigste Vorbedingung für die Ausübung der anderen Grundrechte darstellt. Die Anerkennung und gesetzliche Verankerung des Rechts auf Sprache scheinen uns jetzt möglich, weil sie mit der derzeitigen kulturellen Tendenz ökologischer Natur koinzidieren, die das Recht auf Unterschiede schützen und fördern möchte, da es nicht nur für die Gesellschaften, die Nationen und die internationale Gemeinschaft, sondern auch für Individuen und Familien eine Quelle der Kreativität darstellt.

Aber der kulturelle Kampf um dieses Ziel wird nicht leicht sein, denn die Mehrheit der modernen Staaten ist zu dieser Anerkennung und gesetzlichen Verankerung noch nicht bereit. Man wird sehr wachsam sein müssen, um zu verhindern, da der staatliche Eingriff sich in eine banale Ma nahme zugunsten der "Sprachbenutzer" oder in einen autoritären Eingriff zugunsten einer besonderen Sprache verwandelt, die als einziges schutzwürdiges Kulturgut angesehen wird.In Wahrheit ist die Sprache ein ökologisches Gut, das allen gehört, das geschützt und gefördert werden mu , um die beiden wesentlichen Prinzipien des Rechts auf Sprache immer weiter auszubreiten.

Der Paragraph 27 des Internationalen Abkommens von 1976 über die politischen und Bürgerrechte, der in gewisser Weise das Recht auf Sprache anerkennt, war eine ausgezeichnete Initiative. Aber man mu weiter gehen.

Das Recht auf Sprache anzuerkennen und gesetzlich zu verankern hei t im Grunde, den "Turm von Babel" anzuerkennen und zu verankern. Dieser ist durchaus kein göttlicher Fluch, sondern eine der ältesten und ewigsten menschlichen Tatsachen, ein au ergewöhnlicher Ausdruck der kulturellen, individuellenn und kollektiven Verschiedenheiten und Besonderheiten. Die Existenz tausender verschiedner nationaler und lokaler Sprachen ruft natürlich zwangsläufig das Bedürfnis nach einer oder mehreren internationalen Sprachen hervor. Gestern das Griechische, das Lateinische, das Französische, heute das Englische, morgen vielleicht das Japanische oder das Portugiesische - "internationale" Sprachen sind nationale oder lokale Sprachen, die sich in politisch hegemonisierender Weise über die anderen Sprachen erheben. Gegenwärtig sind das Urdu-Hindu und das Chinesische die meistgesprochenen Sprachen der Welt, aber die internationale Sprache ist das Englische. Ist es normal, da eine nationale oder Lokalsprache, Ausdruck einer beso

nderen Kultur, die Rolle einer Weltsprache übernimmt? Welche Folgen hat das für die anderen nationalen oder lokalen Kulturen und Sprachen? Welche Konsequenzen hat das für diese Sprache und Kultur selbst, die zu Weltbedeutung gelangt ist? Um die nicht nur auf sprachlicher Ebene häufig negativen Konsequenzen zu vermeiden, die sich zwangsläufig aus jeder Art von Hegemonie ergeben müssen, gibt es eine Lösung und sie lautet: Esperanto.

Das Esperanto, eine in gewissem Sinn künstliche Sprache, ist ganz natürlicherweise eine internationale Sprache und interferiert daher nicht mit den anderen Sprachen, die keine natürlichen, sondern künstlich internationale Sprachen sind. Unter diesem Aspekt ist es eine "neutrale" Sprache. Wenn man wirklich an das Recht auf Sprache als ein Grundrecht par excellence glaubt, wenn man an seine beiden Prinzipien der Würde und der Gleichheit aller Sprachen glaubt, dann scheint uns der Moment gekommen, die Ausbreitung des Esperanto als internationale Sprache zu veranlassen, allerdings ohne sich übermä ig in die vielfältige Lebendigkeit der verschiedenen National- und Lokalsprachen einzumischen. Die beste und intelligenteste Methode, gegen die neue Plage anzukämpfen, die sich schon furchterregend ankündigt, nämlich den "Krieg der Sprachen", ist die tatsächliche Anerkennung und gesetzliche Verankerung des Rechts auf Sprache und der Notwendigkeit einer neutralen internationalen Sprache. Ein solcher Krieg kann und mu v

ermieden werden. Der Sprachfrieden ist möglich und wird das Ferment für kulturelle Entfaltung sein. Aber es mu gehandelt werden.

 
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