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Il Partito Nuovo - 31 maggio 1992
EINE NEUE PARLAMENTARISCHE EPISODE, DIE NOCH NIE DA WAR.

ZUSAMMENFASSUNG: Dieser Antrag über die Situation in Ex-Yugoslavien, erster Unterzeichner Marco Pannella - am 24 Mai1992, von 351 Abgeordneten unterzeichnet (von 630, das bedeuted 68%) - kennzeichnet eine parlamentarische Episode, die noch nie da gewesen ist. Die wichtigsten Parlamentarier haben einen Text unterzeichnet welche die italienische Au enpolitik, so wie sie heute stattfindet, schärfstens kritisiert.Unter den Unterzeichnern, die Präsidenten oder Vizepräsidenten aller politischen Gruppen und au erdem: Emilio Colombo, Mario Segni, Roberto Formigoni (DC); Stefono Rodota'(Vizepr sident der Kammer), Willer Bordon, Fabio Mussi (Pds); Silvano Labriola (Vizepräsident der Kammer), Aldo Aniasi, Claudio Signorile (PSI); Marco Formentini, Umberto Bossi, Roberto Maroni (Lega Nord); Vincenzo Tarantino (MSI); Mauro Dutto, Oscar Mammi (PRI); Renato Altissimo, Alfredo Biondi (Vizepräsident der Kammer), Valerio Zanone (PLI); Dino Madaudo, Antonio Cariglia (PDSI), Francesco Rutelli, Gianni Mattioli, Fulco Pratesi (Ve

rdi); Diego Novelli, Leoluca Orlando (Rete), Helga Thaler, Luciano Caveri, Giancarlo Acciaro, Mario Rigo (Gemischte Parlamentarische Gruppe), die gesammte Gruppe der "Liste Pannella".

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Die bis zu diesem Zeitpunkt letzte Initiative der Radikalen Partei ist der auf dieser Seite veröffentlichte parlamentarische Antrag, in dem die schwerwiegenden Verschuldungen Europas und Italiens an dem Angriff auf Bosnien-Herzogewina angeprangert und eine Reihe drastischer Sanktionen gegen das kriminelle serbische Regime gefordert werden. Der Antrag ist bereits von der Mehrheit des italienischen Parlaments unterschrieben worden. Die Initiative mit übernationalem Charakter wird in diesen Stunden zahlreichen Parlamenten unterbreitet: in Rumänien haben 40 Parlamentarier denselben Text eingereicht, während das Informationsministerium Mazedoniens die Übersetzung und Verbreitung des Antrags unter den Abgeordneten der Republik besorgt hat. Ähnliche Initiativen sind in den Republiken Ru land, Ukraine und Estland sowie in anderen europäischen Ländern in Gang.

(DIE PARTEI NEU - No 7 - MAI 1992)

Das Parlament

- verurteilt die rassistische Kriegspolitik des Regimes in Belgrad, das gestern in Kroatien, heute in Bosnien-Herzegowina die Bevölkerung mordet, über eine Millionen Menschen zu Flüchtlingen macht, zwei Millionen Albanier in der Provinz Kosovo unterdrückt, systematisch Städte und Baudenkmäler, die Teil unseres Kulturgutes sind, zerstört, rassistischen Ha erweckt und ihn zur politischen und zur Staatsmoral erhebt;

- beschlie t, da dieser neuen, Bundesrepublik Jugoslawien genannten Entität die Anerkennung durch die internationalen Organe, die Europäischen Gemeinschaft und Italien verweigert werden soll; das alle Beziehungen zu Vertretern der ehemaligen Jugoslawischen Republik, da man das Prinzip der Kontinuität zwischen dieser und jener zurückweist, ohne Vorbehalte und ohne Verzögerungen abgebrochen werden sollen; ferner sollen unverzüglich alle Vertreter bei der ehemaligen Jugoslawischen Republik zurückgezogen werden. Keiner ihrer vorgeblichen Vertreter soll als solcher, noch als Vertreter der neuen, nicht anerkannten und unter diesen Umständen nicht anzuerkennenden Entität anerkannt werden;

- verpflichtet die italienische Regierung, in den zukünftigen Friedensverhandlungen jegliche Anerkennung der gegenwärtigen Situation der "ethnischen Umverteilung" auszuschlie en, da diese mit Hilfe von Krieg, Massakern und Terror, der bis heute über eine Millionen Flüchtlinge verursacht hat, verfolgt und erzwungen wurde. Darüber hinaus wird sie verpflichtet, das Recht der Flüchtlinge auf die sofortige Rückkehr in ihre Heimatorte zu gewährleisten, im Rahmen der von der internationalen Gemeinschaft, der europäischen Gemeinschaft und Italien anerkannten Staatszugehörigkeiten;

- verpflichtet die Regierung, jegliche Anerkennung der sogenannten Bundesrepublik Jugoslawien auszuschlie en, bis diese nicht durch Verfassung und Gesetz allen Bürgern Serbiens und Montenegros, angefangen mit denen albanischer, und ungarischer Staatszugehörigkeit und denen des Sandschaks, dieselben Rechte zugestehen, welche bereits für die Bürger und die Minderheiten der Republiken Kroatien, Slowenien und Mazedonien gelten;

- verurteilt die Politik der internationalen Gemeinschaft und vor allem die der Europäischen Gemeinschaft, Mitverursacher der aktuellen Tragödie, Helfershelfer der Angreifer und Rassisten und Militaristen, die das gesamte ehemalige Jugoslawien in Schutt und Asche legen; eine Politik, die darüber hinaus alle internationalen Rechtsnormen verletzt und die, was Italien betrifft, unter Mi achtung der vom Parlament verfassten Beschlüsse und Anweisungen entschieden wurde; - prangert an, da sich mit dieser Politik die tragischen Fehler und der blinde Zynismus gegenüber den nazistischen und stalinistischen Gewalttaten in den drei er und in den späteren Jahren wiederholen;

- verpflichtet die Regierung, zur sofortigen Durchführung aller möglichen und notwendigen Aktionen, zur Anwendung energischer Ma nahmen und direkter Sanktionen gegen den Angreifer, die zur Beendigung des Krieges führen, sowohl innerhalb der Vereinten Nationen als auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der KSZE;

- verpflichtet im besonderen die Regierung, da sie an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Antrag stellt auf Verordnung eines totalen Embargos gegenüber der Republiken Serbien und Montenegro und der Sperrung des Luft- und des Seeraums des ehemaligen Jugoslawien für alle Militärflugzeuge und -schiffe, solange bis die Armee sich nicht aus Bosnien-Herzegowina und Kroatien zuzückzieht;

- verpflichtet die Regierung, an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen Antrag auf Forderung nach unmittelbarer Freilassung aller Gefangenen zu stellen;

- verpflichtet die Regierung, den Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina und Kration sofort Hilfsmittel zukommen zu lassen;

- verpflichtet die Regierung, den in diesem Antrag gestellten Forderungen nachzukommen und darüber hinaus auf jegliche Art und Weise und unter Einsatz aller gesetzlich erlaubten Mittel die menschlichen, bürgerlichen und politischen Rechte der Ex-Jugoslawen zu verteidigen sowie angemessene Aktionen zur Bekämpfung der Angreifer zu gewährleisten, sie zu isolieren und für ihre Verbrechen, seien es Kriegsverbrechen oder andere, zu verurteilen.

 
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