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Il Partito Nuovo - 31 maggio 1992
Amerika, du sollst nicht töten

ZUSAMMENFASSUNG: Aus den Arbeiten der ersten Tagung des XXXVI. Kongresses der Radikalen Partei, die der "Kampagne für die Abschaffung der Todesstrafe" einen Arbeitsausschu gewidmet hat, geht eine Gegebenheit hervor: es gibt auf internationalem Niveau keine organisierte Kraft, die in der Lage wäre, eine abolitionistische Kampagne zu bestreiten.

Die erste Etappe unserer "Kampagne" ist die Einberufung eines parlamentarischen Weltkongresses und die Gründung einer "Internationalen Liga", bestehend aus Abgeordneten, Staatsmännern und Nobelpreisträgern sowie Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur, die sich diesem zivilen Feldzug widmen.

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Wir wollen, da zu Beginn des neuen Jahrtausends das Recht eines jeden Menschen anerkannt wird - durch einerErklärung der Vereinten Nationen und in den nationalen Verfassungen - in keinem Fall auf Grund eines Urteils oder einer gerichtlichen Verfügung getötet zu werden, auch nicht, wenn diese im Rahmen des Gesetzes erlassen wurden.

Die ist das Ziel, das sich die Radikale Partei mit der sogenannten "Parlamentarischen Weltkampagne für die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb des Jahres 2000" gesetzt hat. Wir sind die einzige übernationale und überparteiische Organisation, bestehend aus Parlamentsabgeordneten aus drei ig Ländern und Bürgern aus ca. fünfzig Ländern, die, um dieses Ziel zu verfolgen, eine Strategie aus institutionellen, parlamentarischen und gesetzgeberischen Aktionen sowie zivilem, gewaltfreiem und antiprohibitionistischem Kampf gewählt hat. Schreib auch Du Dich in die Radikale Partei ein, damit Du dieses Projekt direkt unterstützen kannst.

(DIE PARTEI NEU - No 7 - MAI 1992)

Der "Parlamentarische Weltkongre zur Gründung einer Liga gegen die Todesstrafe" könnte während der zweiten Tagung des Kongresses der Radikalen Partei oder in den Ostertagen 1993 in Rom stattfinden und in einem Volksmarsch gipfeln, der den Petersplatz am Vatikan erreichen würde, kurz vor Beginn der weltweiten Übertragung des Ostergru es des katholischen Kirchenoberhauptes.

Ziel wird es sein, eine demokratische und gewaltfreie Aktionskampagne von Abgeordneten und Staatsmännern, die Mitglieder der Radikalen Partei sind, zu fördern, damit dieselben Gesetzestexte, Anträge oder Resolutionen gleichzeitig in den Parlamenten präsentiert und durch die Mobilisierung der gewaltfreien Aktivisten und die Information der Öffentlichkeit getragen werden können.

Die Aktion gegenüber den Vereinten Nationen

Als erstes wird man - mit der Unterstützung von Juristen und nichtstaatlichen Organisationen, von Menschenrechtsorganisationen oder internationalen Verbänden - gegenüber der UNO in Aktion treten, indem man einen Aufruf verbreitet, der zeitlich mit der von der UNO 1993 in Wien organisierten "Weltkonferenz über Menschenrechte" zusammenfallen wird, an die man folgende Forderungen stellt: a) ein Vollstreckungsmoratorium; Einschränkungen für die Verhängung von Todesstrafen (gegenüber Minderjährigen, Schwangeren, geistig Behinderten, Alten); Rechtsmittelgarantien für die Angeklagten; b) die Gestaltung einer Art internationalen Gerichts innerhalb der UNO, zuständig für die Beurteilung einiger das Verhalten betreffenden Tatbestände, einiger Gebiete, Personenkategorien oder mutma lichen Schuldigen, mit besonderem Bezug zu Staatsstreichen, anlä lich derer der Sicherheitsrat eingreifen kann, um durchzusetzen: Rechtsmittelgarantien gegenüber den Verurteilten sowie ein Vollstreckungsmoratorium für einen Zeitraum von sec

hs Monaten bis zu einem Jahr, und deren Einhaltung er um den Preis internationaler Ächtung oder Sanktionen geltend machen kann.

1995: ein Europa ohne Todesstrafe.

Ein erste Ziel der "Kampagne", das innerhalb 1995/96 erreicht werden soll, ist "ein Europa ohne Todesstrafe".

Ausgehend von dieser Etappe könnten wir unser Anliegen wirksamer vertreten und uns für die Abschaffung der Todesstrafe, wo auch immer sie noch vorgesehen ist und praktiziert wird, einsetzen, durch die Bejahung in den europäischen Verfassungen des Prinzips "Keine Auslieferung aus den Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist!" und einer Au enpolitik, für die die volle Einhaltung der Menschenrechte und die Abschaffung der Todesstrafe grundlegende Vorraussetznug ist Diese Forderungen an die Mitgliedsstaaten sind in der am 12. März letzten Jahres vom europäischen Parlament angenommenen Resolution enthalten, auch dank der Arbeit der Referentin, Adelaide Aglietta, Vorsitzenden der grünen Fraktion und Föderativer Rat der Radikalen Partei.

Wir müssen einverständlich vorgehen gegenüber den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, wo die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist oder die, auch wenn sie sie abgeschafft haben, weder das "VI. Ergänzungsprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention" noch das "II. Fakultative Protokoll zum Internazionalem Abkommen über politisches und bürgerliches Recht" unterschrieben oder ratifizert haben.

Was die anderen europäischen Staaten betrifft, die Mitglieder des Europarates oder der KSZE sind - im besonderen die Republiken der Ex-Sowjetunion wie Ru land und Ukraine, welche neue Strafgesetzbücher ausarbeiten und auf Staaten wie Bulgarien, welche die Ratifizierungsurkunden der europäischen Abkommen vorbereiten - so besteht unser Vorschlag in einer Aussetzung der Hinrichtungen für drei Jahre, um so der Verfassung des neuen subjektiven Rechts die nötige politische Zeit zu lassen.

Innerhalb dieses Jahres können wir bereits mehr als 1.000 Unterschriften an Boris Eltsin, Leonid Kravchuk und an die Präsidenten der Republiken der Ex-Sowjetunion überreichen, die wir nach dem Aufruf haben sammeln können, den im August `91 der Erste Sekretär der Radikalen Partei, Sergio Stanzani, in dieser Zeitung veröffentlicht hatte - für die Abschaffung der Todesstrafe in der Ex-Sovjetunion, unterschrieben von einer Delegation von Abgeordneten und Staatsmännern, Persönlichkeiten aus Kultur, Wissenschaft und Nobelpreisträger.

Der Fall "USA".

Die Rolle Europas könnte sich gegenüber den USA als entscheidend erweisen. Wir müssen von den Staaten der Föderation verlangen: a) ein Hinrichtungsmoratorium für drei bis fünf Jahre, um der politischen Debatte über das geltende, über Leben und Tod seiner Bürger entscheidende Gesetz des Staates die nötige Zeit zu lassen; b) die Ratifikation des Internationalen Abkommens über politisches und bürgerliches Recht.

Regionale Abkommen in Afrika und in den Mittelmeerländern.

Innerhalb des Jahres 1994 könnten wir ein "Übereinkommen" von Abgeordneten, Staatsmännern, Parteienvertretern, Juristen, Intellektuellen, Aktivisten und Verbänden "für die Verteidigung der Menschenrechte in Afrika" anregen, mit dem Ziel, ein regionales, abolitionistisches Abkommen zu fördern, ausgehend von Ländern, welche de jure abolitionistisch sind (Kapverden, Sao Tome'und Principe, Namibia, Mosambik) oder die seit mindestens zehn Jahren keine Hinrichtungen vollstreckt haben(Comoros, Elfenbeinküste, Gibuti, Madagaskar, Niger, Senegal, Togo). Eine ähnliche Initiative könnte man in den Mittelmeerländern mit ihrer unterschiedlichen Kultur und Religion unterstützen, ausgehend von Zypern, Malta und Portugal, de jure oder de facto abolitionistisch, in Zusammenarbeit mit der "Organisation für den Frieden der Völker Europas und des Mittelmeers" (POPOEM), die an der "Kampagne" teilgenommen hat.

 
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