ZUSAMMENFASSUNG: Die Todesstrafe ist noch immer in 143 von 187 Staaten der internationalen Gemeinschaft vorgesehen (in 127 für gewöhnliche Delikte und nur in 16 für au ergewöhnliche Delikte). In 106 Ländern wird sie vollstreckt. 1991 sind 2.086 Gefangene in 32 Ländern exekutiert worden und in 62 Ländern sind 2.703 Todesurteile verhängt worden.
(DIE PARTEI NEU - No 7 - MAI 1992)
In 36 Staaten der USA sieht das Gesetz die Todesstrafe vor. 2.547 Gefangene warten auf ihre Hinrichtung, darunter 32 Minderjährige.
Die zu Tode Verurteilten erleben die unmenschliche Behandlung der jahrelangen Abgeschlossenheit in den Todestrakten, bevor sie exekutiert werden, in vielen Fällen durch Hinrichtungsarten, die einen langen Todeskampf zur Folge haben. Zu Tode verurteilt werden auch Jugendliche, Schwangere und geistig Behinderte.
Furio Colombo, Leitartikler der italienischen Tageszeitung "La Stampa", hat dem Parteikongre der Radikalen einen Beitrag zukommen lassen, in dem u.a. steht: "Ich komme nicht umhin, mich zu fragen, wieso in den Vereinigten Staaten, einem Land vorbildlicher ziviler und demokratischer Traditionen, die Todesstrafe akzeptiert, eingeführt und angewendet wird. Es handelt sich hier um ein schreckliches kulturelles und moralisches Mi verständnis. Archaische Argumente religiöser Herkunft und Natur sind in einen politischen Kontext übertragen worden und haben sich, zumindest vorläufig, bei einem Gro teil der öffentlichen Meinung durchgesetzt. Das Argument der Todesstrafe soll nicht als Anla genommen werden, gegen die Vereinigten Staaten loszuziehen. Im Gegenteil, es soll dazu dienen, nicht nachzulassen, jegliche Form von Druck auszuüben und eine der vitalsten und stärksten Bewegungen ins Leben zu rufen, auch als Geste der Zusammenarbeit mit jenem Teil der öffentlichen Meinung Amerikas, der sich gegen die Todesstrafe
ausspricht.
Henry Schwarzschild, Leader der "ACLU" ("Amerikanische Union für bürgerliche Freiheit"), auch er ein Teilnehmer des Kongresses, hat erklärt, da er unser Projekt, insbesondere was seine institutionellen und parlamentarischen Aspekte betrifft, mit gro er Hoffnung betrachtet.
Europa
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft halten Griechenland und Belgien die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen aufrecht, auch wenn sie seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet wird; in Italien, Belgien, Griechenland, Spanien und Gro britannien ist sie für au ergewöhnliche Delikte vorgesehen; Belgien, Griechenland Irland, Gro britannien haben die Internationalen Abkommen noch nicht unterschrieben oder ratifiziert.
Unter den Mitgliedsstaaten des Europarates halten Zypern, Malta und die Schweiz an der Todesstrafe für au ergewöhnliche Delikte fest, Türkei und Polen sehen sie für gewöhnliche und für au ergewöhnliche Verbrechen vor. Unter den europäischen Mitgliedsländern der KSZE halten sie Bulgarien, die Republiken der Ex-Sowjetunion (mit Ausnahme Georgiens), Litauen, Estland, Lettland, Albanien, Serbien und Montenegro aufrecht. In den Ländern der Ex-Sowjetunion wurden 1990 208 Exekutionen vollstreckt, fast alle in der Republik Ru land und in der Ukraine, wo heute 80 Verurteilte auf ihre Hinrichtung warten, während die im Juli 1991 vom Obersten Sowjet der UdSSR bestimmte Beschränkung von 18 auf 5 kriminelle Tatbestände, für die die Todesstrafe zugelassen ist, nach der Auflösung der Sowjetunion nur von einigen der Republiken anerkannt wird.
Afrika
Die überwiegende Mehrheit der afrikanischen Länder wendet die Todesstrafe und die Tortur in ausgedehnter und systematischer Art und Weise an. Trotz einiger jüngsten Errungenschaften und Tendenzen in Richtung Abolition gibt es bis heute nur 11 abolitionistische Staaten oder solche, in denen seit mindestens zehn Jahren keine Todesurteile mehr ausgeführt werden.