ZUSAMMENFASSUNG: Der angenommene Antrag (531 Jastimmen, 40 Gegenstimmen, 13 Enthaltungen) legte fest, da wenn nicht innerhalb des 28.Februars 1993 das Mindestma der Bedingungen erfüllt worden wäre, um die Partei am Leben zu halten (mindestens 30.000 Einschreibungen in Italien oder ein entsprechender finanzieller Beitrag), so hätte man mit den Prozeduren für die Auflösung der Partei begonnen. Wenn das Ziel jedoch erreicht worden wäre, so hätten die gewählten Parteiorgane ihre Funktionen nicht vor dem 15.Juni 1993 übernommen.
(DIE NEUE PARTEI, März 1993)
Der XXXVI.Kongre der Radikalen Partei
versammelt in Rom, 4. bis 8. Februar 1993
in Anbetracht dessen, da die organisierte Anwesenheit der transnationalen, gewaltfreien Partei für das Recht auf Leben und das Leben des Rechts, d.h. der Radikalen Partei, angesichts der Tragödien, der Bedrohungen und der Herausforderungen dieses Jahrhunderts immer notwendiger erscheint;
in Anbetracht der zahlreichen und einflu reichen Anerkennungen, welche die politische Initiative der Radikalen in einem immer grö eren Umfeld hervorgerufen hat und hervorruft;
davon Kenntnis nehmend, da die technischen und politischen Mindestvoraussetungen für die Existenz und die Aktivitäten der Partei in der Erreichung von mindestens 30.000 Einschreibungen in Italien oder dem Zuflu entsprechender Geldmittel bestehen;
in Anbetracht der Tatsache, da die Zahl der Eingeschriebenen bis jetzt noch nicht einmal ein Zehntel dieser Ziffer ausmacht;
beschlie t,
da wenn innerhalb des 28. Februars 1993, unter Berücksichtigung des notwendigen technischen Zeitaufwands, die erforderlichen Mindestbedingungen nicht erfüllt wurden, alle Prozeduren für die Liquidation der Parteiaktivitäten aktiviert werden.
Der Kongre
billigt das Referat des Sekretärs und des Schatzmeisters und bedankt sich bei allen Exekutivorganen, die das Leben der Partei in den letzten fünf Jahren garantiert und damit einer neuen transnationalen und überparteiischen Realität die Gelegenheit gegeben haben, sich zu behaupten;
und beschlie t
a) den vom Sekretär vorgelegten Satzungsvorschlag anzunehmen, dessen endgültige Ratifizierung auf den nächsten Kongre verschoben wird;
b) die Wahl des Sekretärs und des Schatzmeisters vorzunehmen, sowie die provisorische Wahl der 60 Mitglieder des Allgemeinen Rats, nach den von der Kongre ordnung für die Wahl des Allgemeinen Rates festgesetzten Regeln.
Wird die oben festgesetzte Mindestanforderung erreicht
- übernehmen die gewählten Parteiorgane ihre Funktionen Mitte Mai und auf jeden Fall nicht nach dem 15 Juni dieses Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die derzeitigen Parteiorgane im Amt;
- wird der Sekretär in Übereinstimmung mit diesem Datum die Versammlung der Parlamentarier und der 60 vom Kongre gewählten Mitglieder einberufen, um die Wahl des Parteivorsitzenden und der weiteren 40 Mitglieder des Allgemeinen Rats vorzunehmen, welcher dann in der neuen Zusammensetzung die Wahl seines eigenen Vorsitzenden vornimmt;
- präsentiert der Sekretär dem Allgemeinen Rat die in Übereinkunft mit den ausscheidenden Organen festgelegten politischen Initiativen.
Der Kongre entscheidet darüberhinaus, da in der ersten Satzungsdurchführung:
a) die Artikel 2.4 (Gebietskongresse) und 2.5. (Koordinierungskomitee) nicht angewandt werden;
b) der Allgemeine Rat in seiner jetzigen Zusammensetzung seinen Vorsitzenden wählt;
c) der nächste Kongre innerhalb von 18 Monaten nach der Übernahme ihrer Funktionen von Seiten der Satzungsorgane stattfindet.
Wird die präjudizielle Bedingung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllt,
so werden die ausscheidenden Organe - der Sekretär und der Schatzmeister zusammen mit dem Vorsitzenden des Allgemeinen Rats und dem Parteivorsitzenden - die unmittelbare Liquidation der Partei nach dem von der italienischen Zivilgesetzgebung vorgesehenen Verfahren (Art. 36/37/38) vornehmen.