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Il partito nuovo - 19 marzo 1993
IN INTERNATIONALES GERICHT GEGEN DIE VERBRECHEN

ZUSAMMENFASSUNG: Man mu auf die Zeit kurz nach dem 2.Weltkrieg zurückgehen, um ein ähnliches Drama wie jenes zu finden, welches sich auf dem europäischen Kontinent abspielt: im Juli 1992 zählte man im Ex-Jugoslavien bereits mehr als 40.000 Tote, hundertausende Verletzte und Verschollene, mehr als 2 Millionen Vertriebene, von denen ca. 500.000 in die anliegenden Länder geflüchtet waren. Massaker, Zwangsumsiedlungen der Bevölkerung, Geiselnahme, Internierung von Zivilisten in Lagern, Zehntausende von Frauen, die zuerst vergewaltigt und dann in Isolation gehalten wurden, um die Möglichkeit einer Abtreibung zu verhindern, sind die Manifestationen einer schrecklichen Logik der "ethnischen Säuberung", in die Tat umgesetzt im Herzen Europas, das sich in der Rolle des ohnmächtigen Zeugen wiederfindet.

Nach der Anerkennung der Unabhängigkeit von Bosnien-Herzegowina waren Europa und die UNO unfähig, das Land gegen die als Antwort hierauf unternommenen Angriffe zu beschützen. Die Europäische Gemeinschaft hat zugelassen, da sich der Konflikt weiterentwickelte, bis er unvorherstellbare Ausma e annahm.

Der Beschlu des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bekräftigt den Allarm wegen der "verbreiteten Vergehen gegen die internationalen Menschenrechte auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, Bezug nehmend auf die Massenexekutionen und die Praxis der ethnischen Säuberung" und beschlie t die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofes, um über die Personen zu richten, denen schwere Vergehen gegen die Menschenrechte angelastet werden,begangen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien.

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Eine transnationale politische Aktion, damit die UNO sofort mit der Einrichtung des mit dem Beschlu 808 gegründeten internationalen Gerichts beginnt, ein Protest gegen die Verletzung der internationalen Menschenrechte, welche auf dem Gebiet Ex-Jugoslawiens begangen wurden.

Die Internierung von Zivilisten in Konzentrationslagern, die Bombardierung der Krankenhäuser und der sanitären Operationen, die "ethnische Säuberung" und die Vergewaltigungen, die Verbreitung von Terror unter der Zivilbevölkerung, die Morde, die grausame und erniedrigende Behandlung, die Kollektivstrafen, die Geiselnahmen, stellen schwerste Verletzungen der internationalen Konventionen dar.

(DIE NEUE PARTEI, März 1993)

Am 22.Februar dieses Jahres hat der Sicherheitsrat der vereinten nationen mit der Resolution 808 "die Gründung eines internationalen Gerichts" beschlossen, "um die Verantwortlichen der schweren Verletzungen der internationalen Menschenrechte, begangen ab 1991 auf dem Territorium Ex-Jugoslawiens, zu verurteilen". Von jenem Zeitpunkt an hat der Generalsekretär Boutros Boutros Ghali zwei Monate Zeit, einen Vorschlag zu formulieren, wie bei der Schaffung dieses Organismus vorgegangen werden soll.

DIE VERSAMMLUNG IN SIRACUSA

Man kann davon ausgehen, da der Generalsekretär der UNO von den Ergebnissen der Versammlung Gebrauch machen wird, die vom 2.-5.Dezember dieses Jahres in Siracusa, Italien, stattgefunden hat, organisiert u.a. von den "Parliamentarians for Global Action" und der Internationalen Hochschule für Kriminalwissenschaft; Vorsitzender war der Professor Cherif Bassiouni, Rechtsdozent und Experte für Kriminalwissenschaft, Mitglied der Radikalen Partei; anwesend waren Juristen und Parlamentarier aus aller Welt und das Thema war die Schaffung eines internationalen Gerichtshofes, so wie er bereits in einem Abkommen von 1948 vorgesehen war.

Die Idee eines internationalen Strafgerichtes existiert bereits seit 1899. Nach dem 1.Weltkrieg verpflichtete man sich in den Versailler Verträge von 1919,Kaiser Wilhelm II. einem Proze unterziehen "für höchste Vergehen gegen die internationale Moralität und die Heiligkeit der Verträge". Allerdings fehlte dann von Seiten der Alliierten der politische Wille dazu.

Nach dem zweiten Weltkrieg forderte die internationale Gemeinschaft den Proze gegen die Verantwortlichen des Krieges und der daraus folgenden Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschheit. Die Erfahrungen in Nürnberg und in Tokio blieben jedoch isoliert.

Seit damals wächst die Zahl der Kriegsopfer in aller Welt und man hat ein beachtliches Ansteigen der schweren Menschenrechtsverletzungen registriert.

Im Herzen Europas, im Ex-Jugoslawien, geschehen heute Massaker und Verwüstungen, während die Welt, und Europa selbst, beobachtet, ohne einzugreifen.

EIN INTERNATIONALER GERICHTSHOF

Für solch tragische Fälle, und auch gegen das internationale organisierte Verbrechen, wie z.B. der Drogenhandel, der internationale Handel mit Minderjährigen, die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, den internationalen Terrorismus, könnte ein internationales Gericht als Abschreckung dienen oder zumindest als Strafinstrument für diejenigen, die scheinbar nichts und niemand zu fürchten haben. Dies sind einige der notwendigen Bedingungen, die auf der Versammlung in Siracusa erarbeitet wurden und die die Radikale Partei durch ihren Vorsitzenden Emma Bonino dem italienischen Regierungschef Giuliano amato vorgelegt hat, mit der Bitte um Unterstützung. Amato bildete in den darauffolgenden Wochen einen Studienausschu zum Thema. Auf der Basis der Arbeit dieses Ausschusses unter dem Vorsitz des derzeitigen italienischen Justizministers Giovanni Conso - einer der Mitglieder war der Professor Antonio Papaisca, Dozent für internationales Recht an der Universität Padua - präsentierte die italienische Regierung am

17.Februar dieses Jahres den Vereinten Nationen einen Satzungsentwurf zur Schaffung eines internationalen Gerichts, beauftragt mit der Verurteilung der im Ex-Jugoslawien begangenen Verbrechen. Ähnliche Vorschläge kamen aus Frankreich und aus Schweden. Dann die Diskussion auf UNO-Ebene und die Resolution, welche die Einrichtung des Gericht beschlo . Wo wird dieses Gericht seinen Sitz haben? Nach welchem Verfahren wird geurteilt? Wer wird die Schlüsselrolle der Staatsanwaltschaft ausüben? Und wird diese Polizeikräfte zur Verfügung haben, um ihre Funktion ausüben zu können? Über welche Vergehen kann geurteilt werden? Wo sollen die Verurteilten ihre Strafe abbü en? Auf diese Fragen antwortet der Generalsekretär der UNO am 22.April in seinem Bericht.

DEN ENTSCHEIDUNGEN DER UNO KRAFT VERLEIHEN

Der Eingriff der UNO - welcher auch auf die Resolution 780 folgt, die im Oktober 1992 eine Kommission für Kriegsverbrechen einrichtete, die damit beauftragt war, alle verfügbaren Informationen zu sammeln und zu überprüfen - bezieht sich mehr auf eine spezifische gerichtliche Lösung für das jugoslawische Drama und nicht auf die Schaffung eines internationalen Gerichts, welches in abstrakter Weise für internationale Verbrechen zuständig wäre. Die Radikale Partei will sich auf transnationaler Ebene dafür einsetzen, da der von der UNO beschlossene Organismus sofort eingerichtet wird und da er in einen ständigen Organismus verwandelt wird, der für alle Territorien, die in militärische Konflikte verwickelt sind, zuständig ist. Dies wäre ein grundlegender beitrag für die notwendige Reform des internationalen Rechts.

Zweifellos hat die UNO mit ihrer Entscheidung den ersten Schritt in Richtung einer strengeren Position hinsichtlich dessen, was auf dem Balkan geschieht, getan. Jetzt kommt es darauf an, dieser Entscheidung Kraft zu verleihen, der Barbarei, dem Massaker der Zivilbevölkerung, den Konzentrationslagern, den fortgesetzten Vergewaltigungen, der grausamen Praxis der "ethnischen Säuberung", dem Angriffskrieg ein Ende zu setzen. Aus diesem Grund fordern wir alle Leser, Parlamentarier und Bürger, auf, sofort den Text des an den Generalsekretär der UNO gerichteten Appells zu unterschreiben - er liegt dieser Ausgabe bei -, damit er, erster Vertreter der internationalen Gemeinschaft, den ersten entscheidenden Schritt tut, um gemä den internationalen Gesetzten diejenigen aufzuhalten und zu bestrafen, die sich im Ex-Jugoslawien grausamer, der Menschlichkeit widersprechenden Verbrechen und Massaker schuldig gemacht haben.

 
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