ZUSAMMENFASSUNG: Um das Zwischenziel der "Kampagne" - Ost- und Westeuropa ohne Todesstrafe - zu erreichen, fordern wir die Parlamentarier zu ihrer Mitarbeit auf.
(DIE NEUE PARTEI, März 1993)
Wir möchten eine parlamentarische Aktion gegenüber jenen Staaten der Europäischen Gemeinschaft anregen, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft worden ist und eine Aktion gegenüber einigen Republiken der Gemeinschaft der unabhängigen Staaten, welche neue Strafgesetzordnungen ausarbeiten, sowie gegenüber einigen Staaten, welche die Ratifizierung der Europäischen Konventionen vorbereiten.
Wir bitten die Parlamentarier, uns Informationen über die Todesstrafe in ihrem Land zukommen zu lassen. Insbesondere:
- die Todesstrafe betreffende Bestimmungen, so wie sie in der Verfassung, in der Strafgesetzordnung (zivil oder militärisch) oder in eventuellen Sondergesetzen verankert sind;
- für wieviele und für welche Vergehen sie vorgesehen ist;
- welche Beschränkungen vorgesehen sind; zum Beispiel für Frauen, Minderjährigen, Geisteskranken, Alten;
- welche Revisionsformen der Todesurteile es gibt (Appell, Begnadigung);
- ob es zur Zeit Aussetzungen der Todesurteile oder der Hinrichtungen gibt;
- ob es Gesetzesvorlagen für eine Änderung der Strafgesetze gab oder gibt, oder auch Beschlüsse, Anträge oder parlamentarische Tagesordnungen, welche die Todesstrafe betreffen: Inhalt der Vorschläge und Notizen über ihren eventuellen parlamentarischen Weg;
- Die Situation der Unterschriften und der Ratifizierungen des "Internationalen Abkommens über ziviles und politisches Recht" und des dazugehörigen "Zweiten fakultativen Protokolls" der "Europäischen Menschenrechtskonvention" und des dazugehörigen "Sechsten Zusatzprotokolls";
- ob es Gesetzesvorlagen gibt oder gab, die obengenannten internationalen Abkommen zu unterschreiben oder zu ratifizieren.