Wir, die Unterzeichneten,
a) in Anbetracht der Bedrohung der internationalen Gemeinschaft durch die Verletzung der elementarsten Völkerrechtsnormen und der internationalen Menschenrechte, wie Kriegsverbrechen, Verletzung des Hoheitsgebietes, Terrorismus, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit;
b) in Anbetracht der Zuspitzung der Situation auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien;
c) in Anbetracht der Notwendigkeit eines internationalen Sanktionsinstruments, um die Verantwortlichen dieser Grausamkeiten bestrafen zu können, gebunden an das Prinzip der Nichteinmischeung in die inneren Angelegenheiten der Staaten unter Berücksichtigung der Würde des Menschen und der Menschenrechte;
d) in Anbetracht der Resolution 808 vom 22/2/1993 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, welcher die Schaffung eines internationalen Gerichts beschlossen hat, um die mutma lichen Verantwortlichen schwerer Vergehen gegen die internationalen Menschenrechte, begangen ab 1991 auf dem Territorium des ehemaligen Jugoslawien, verurteilen zu können, und der den Generalsekretär damit beauftragt hat, ihm innerhalb von 60 Tagen einen Vorschlag zur Anwendung dieser Resolution vorzulegen.
Wenden wir uns mit einem feierlichen Appell an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, damit er
unmittelbar nach Erhalt des Vorschlags des Generalsekretärs die Verfassung, die Zusammensetzung, das Mandat und die Kompetenzen des Gerichts entscheidet;
sofort die Untersuchungsverfahren zur Identifizierung der mutma lichen Verantwortlichen einleitet und jeden für den unmittelbaren Proze verlauf nützlichen Beweis erwirbt;
das internationale Gericht institutionalisiert.
Wir unsererseits verpflichten uns, unseren jeweiligen Parlamenten eine Resolution vorzulegen, damit unsere Regierungen diese Vorschläge bei der Organisation der Vereinten Nationen unterstützen und ihre baldige und konsequente Anwendung überprüfen.
(ein von der Radikalen Partei angeregter Appell)