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Bassiouni Cherif - 27 luglio 1993
ES MUSS EIN RICHTIGES GERICHT SEIN
Interview mit Cherif Bassiouni

(DIE PARTEI NEU, N. 11, 27 JULI 1993)

Logistikprobleme, Verwaltungsfragen, Finanzmangel, die effektiven Befugnisse der Anklagebehörde, wirksame Schutzma nahmen für die Zeugen machen die Einrichtung des internationalen Gerichts für die in Ex-Jugoslawien begangenen Verbrechen immer noch fraglich. Ganz zu schweigen vom zweifelhaft erscheinenden politischen Willen vieler Mitglieder des Sicherheitsrat der Uno, der das Gericht formell gegründet hat.

"Es wäre eine gro e Niederlage für das Projekt einer internationalen Justiz, wenn das Gericht für Ex-Jugoslawien nicht in die Lage versetzt würde, zu funktionieren. Das wäre sogar schlimmer, als wenn es gar nicht gegründet würde", erklärt besorgt Cherif Bassiouni, Professor der Rechte an der Universität, Direktor der Hochschule für Kriminalwissenschaft, Mitglied der Radikalen Partei.

Professor, welche Bedeutung hat dieses Gericht für das juristische und politische Gleichgewicht innerhalb der UNO?

BASSIOUNI - Das Gericht ist von der Behörde des Sicherheitsrats gegründet worden. Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen hat eines ihrer Exekutivorgane für sich die Macht in Anspruch genommen, ein Gericht zu gründen, um die Mühen zur Wiederherstellung des Friedens in einem bestimmten Gebiet zu unterstützen. Bis heute war die Zuständigkeit des Sicherheitsrates für die Erhaltung des Friedens noch nie in diesem Kontext der Schaffung von internationalen Rechtsinstitutionen gesehen worden. Trotz der Verblüffung über die Befugnisse des Sicherheitsrates, dieses Gericht zu gründen, hat seine Gründung weltweit fast überall gro e Zustimmung bei der öffentlichen Meinung gefunden. Auch weil es die einzige konkrete Initiative darstellt, eine solch tragische und unmenschliche Situation wie die in Ex-Jugoslawien zu beeinflussen. Eine Resolution des Sicherheitsrates reicht jedoch nicht aus, damit das Gericht in Tätigkeit tritt: es mu sich auch auf die Mitwirkung der verschiedenen Staaten stützen, und daher

ist es unbedingt erforderlich, da die einzelnen Staaten in ihren nationalen Rechtsordnungen die notwendigen rechtlichen Instrumente vorsehen.

Wenn man Sie reden hört, scheint es, als ob es noch politische Probleme zu lösen gibt...

BASSIOUNI - Es besteht kein Zweifel, da das Hauptproblem im politischen Willen der Mitgliedstaaten der UNO zu suchen ist. Fast alle geben sich den Anschein, als stimmten sie der Schaffung dieses Gerichts zu, doch es ist ganz klar, da einige Länder noch Vorbehalte haben. Vorbehalte, die man zusammenfassend in drei Kategorien unterteilen kann: es gibt Staaten, die prinzipiell keine internationalen Institutionen errichten wollen; es gibt Staaten, in denen vermutlich Verbrechen gegen die Menschheit begangen worden sind und die befürchten, das das eigens für Ex-Jugoslawien eingerichtete Gericht einen Präzedenzfall zu ihrem Nachteil darstellen könnte; und schlie lich gibt es jene Mächte, die ein politisches Interesse daran haben, in Ex-Jugoslawien einen Frieden um jeden Preis, und ich betone das um jeden Preis, zu erlangen.

Läuft man mit der Einrichtung des Gerichts nicht Gefahr, da die bereits existierenden Widersprüche im Verhalten der UNO aufbrechen? Das hei t, auf der einen Seite gründet der Sicherheitsrat ein Gericht, das die Kriegsverbrecher verurteilen soll; auf der anderen Seite verhandeln die Vermittler der UNO und der EG, David Owen und Thorvald Stoltenberg, auf der Friedenskonferenz in Genf gerade mit den möglichen Verantwortlichen dieser Verbrechen...

BASSIOUNI - Das ist ein Widerspruch, das ist für jeden klar, ohne da man nun ein erfahrener Jurist oder guter Politker sein mu . Es ist offensichtlich, da zwischen dem Rechtsmodell und dem politischen und diplomatischen Modell ein Widerspruch besteht und da der nicht bis in alle Ewigkeit aufrechterhalten werden kann. Ab einem gewissen Moment mu man eine Wahl treffen, entweder das eine oder das andere. Sollte die politisch-diplomatische Option überwiegen, würde man diese Wahl natürlich gegen jegliche rechtliche Aktion absichern. Und es ist natürlich auch klar, da wenn das Rechtsmodell überwiegen würde, es nicht neben einer politisch-diplomatischen Aktion bestehen könnte, welche die Straflosigkeit der mutma lichen Verantwortlichen garantieren würde.

Also mu sich die internationale Gemeinschaft an einem gewissen Punkt entscheiden!

BASSIOUNI - Leider gibt es keine anderen Alternativen. Aber in der Welt der Politik werden Entscheidungen oft nicht auf klare Weise getroffen. Wir bewegen uns immer im Bereich der Zweideutigkeiten, weil keiner den Mut hat, die Verantwortung für klare und eindeutige Entscheidungen zu übernehmen.

Welche weiteren Hindernisse gibt es für die effektive Anwendung der Resolution des Sicherheitsrates, das Gericht zu gründen?

BASSIOUNI - Abgesehen von den politischen Problemen, über die wir gesprochen haben, ist es offensichtlich, da die Schaffung einer neuen Institution noch viele andere Probleme mit sich bringt. Praktische, finanzielle, logistische Probleme. Eine der Hauptschwierigkeiten ist die Anwesenheit der Angeklagten während der Prozesse. Wie bereits bekannt ist, besteht eines der Grundprinzipien, auf dem die Verfassung des Gerichts basiert, in der Unmöglichkeit, einen Proze in Abwesenheit des Angeklagten zu führen. Es ist möglich, da einige Länder nicht mitwirken wollen und sich darauf beschränken, einige Mitläufer auszuliefern, während sie sich weigern, dasselbe mit den wichtigen Persönlichkeiten der militärischen oder politischen Hierarchie zu tun. Ferner gibt es Verwaltungsprobleme, insbesondere was die Anklagebehörde angeht. Die Probleme enden nämlich nicht mit der Ernennung eines Staatsanwaltes mit der notwendigen Kompetenz, Integrität und Unabhängigkeit: was wird geschehen, wenn ihm nicht die für seine Arbeit un

erlä lichen Mittel und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden? Und was geschieht, wenn Opfer und Zeugen nicht vor möglichen Repressalien der Nationalregierungen oder vor peinlichen Situationen geschützt werden?

Das Gericht für Ex-Jugoslawien könnte ein erster Schritt sein für die Einrichtung eines ständigen internationalen Gerichts?

BASSIOUNI - Das könnte es und das mü te es sein. Aber nur, wenn es gelingt, da es gut funktioniert. Wenn es nicht funktionieren sollte, werden nicht nur dieses Gericht, sondern auch alle folgenden Initiativen in Mi kredit gebracht.

Wie könnte man dieses Gericht in eine Gesamtreform der UNO eingliedern?

BASSIOUNI - So wie man den internationalen Gerichtshof in Den Haag geschaffen hat, der zivile und wirtschaftliche Fragen zwischen den Staaten klärt, so könnte man auch darauf bestehen, da ein internationaler Strafgerichtshof eingerichtet wird. Und dieser Gerichtshof mü te natürlich eine der ständigen Einrichtungen der UNO sein.

 
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