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Il partito nuovo - 27 luglio 1993
Dezember `93: Prozess gegen die Kriegsverbrecher

ZUSAMMENFASSUNG: 25.Mai 1993: einstimmig nimmt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 827 an, welche ein Internationales Gericht nur für die in Ex-Jugoslawien begangenen Verbrechen einrichtet. Die Kampagne für die Schaffung eines Gerichtshofes, welcher die von 1991 bis heute auf dem Balkan begangenen Gewalttaten, die Massenvergewaltigungen und die ethnische Säuberung verurteilt, hat ein erstes, greifbares Ziel erreicht. Die Angeklagten werden nicht zum Tode verurteilt, sie werden auch nicht in ihrer Abwesenheit verurteilt und sie werden das Recht auf eine angemessene Verteidigung haben.

Damit die Resolution 827 nicht nur ein Text im Archiv bleibt, mu dieses nur für diesen Zweck eingerichtete Gericht Realität werden. Der Druck auf die UNO und auf die Mitgliedsstaaten mu weiterhin stark bleiben. Das Gericht für Ex-Jugoslawien ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines ständigen Gerichts, welches alle Verbrechen gegen die Menschheit, in welchem Teil der Welt auch immer sie begangen wurden, verurteilt und bestraft.

(DIE PARTEI NEU, N. 11, 27 JULI 1993)

Der Einsatz der Abgeordneten und der Bürger für die Einrichtung eines internationalen Gerichts ist entscheidend.

EINE INITIATIVE DER RADIKALEN

Ein Gericht, das Gerechtigkeit widerfahren lä t. Kein politisches Gericht. Fast 50 Jahre nach den Prozessen von Nürnberg und von Tokyo hat sich die internationale Gemeinschaft zum ersten Mal dazu entschieden, ein Gericht nur für die Verbrechen gegen die Menschheit, welche seit drei Jahren Ex-Jugoslawien mit Blut überströmen, einzurichten. Aber die Massenvergewaltigungen und die Gewalttaten bestrafen, bedeutet kein zweites Nürnberg. In Nürnberg leiteten die damaligen Sieger aus den existierenden oder aus den noch während des Krieges von den entstehenden Vereinten Nationen verkündeten internationalen Rechtsprinzipien die Verbrechen ab, für die die Nazi-Hierarchie verurteilt und bestraft werden sollte. Damals sagte man, da man auf diese Weise das Prinzip "nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege" verletzte. Aber heute gibt es das Gesetz, denn die internationalen Rechtsnormen erkennen an, da jedes menschliche Wesen natürliche, und damit unantastbare, Rechte hat. Die Rechtsgrundlagen des Völkerrechts für

die Menschenrechte sind zahllos und sie enthalten bindende Rechtsnormen für alle Staaten. Es fehlt - und das ist kein Detail - eine übernationale Autorität, die diese Rechte garantiert. Man mu zugeben, da seit Nürnberg einige Fortschritte gemacht worden sind und da mit der Entscheidung des Sicherheitsrates nicht nur ein zweites Nürnberg errichtet wird. Es sind im wesentlichen drei Rechtsprinzipien, die aus diesem Gericht mehr machen als die den neuesten Erkenntnissen entsprechende Kopie von Nürnberg und die einen ersten und hoffentlich entscheidenden Schritt zur Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofes darstellen: die Ausschlie ung der Todesstrafe und der Verurteilung in Abwesenheit des Angeklagten, das unantastbare Recht auf Verteidigung. Handelt es sich wirklich um einen ersten kleinen, aber entscheidenden Schritt hin zu einer Gerechtigkeit, die nicht mehr nur das Vorrecht der Sieger ist? Die Entscheidung der UNO führt zur Bejahung eines neuen Völkerrechtsmodells, in dem die einzeln

e menschliche Person Inhaber einiger Grundrechte ist, in deren Namen es nicht nur möglich ist, das Recht/die Pflicht zur Einmischung geltend zu machen, sondern auf Grund deren jeder Bürger internationalen Schutz erhalten kann, auch vor seinem eigenen Staat. Sind wir also an einem Wendepunkt für die Menschheit angelangt? Es wäre illusorisch, dies zu behaupten. Im Gegenteil, es ist sehr wahrscheinlich, da wir uns, wenn die Entscheidung nicht sofort konkretisiert wird und unbeachtet bleibt, vor einem Nichts wiederfinden. Man mu also das Bewu tsein der Menschen mobilisieren, um das Scheitern zu verhindern und um dieses internationale Sanktionsinstruments für die Verbrechen gegen die Menschheit, wo auch immer sie begangen wurden, zu institutionalisieren.

Die Initiative der Radikalen zugunsten der Erschaffung eines Gerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien hatte bereits im September 1992 mit dem Kongre in Siracusa begonnen und wurde dann fortgesetzt mit der Vorlage zahlreicher Unterlagen in den Parlamenten verschiedener Länder und der Einrichtung einer Kommission in Italien, die den Antrag an die Vereinten Nationen ausgearbeitet hat, mit der Sammlung von über 50.000 Unterschriften unter einen Appell, der mit der vorhergehenden Ausgabe der "Neuen Partei" verteilt worden war und der dann im Juni dieses Jahres dem Generalsekretär der Menschenrechtskonferenz in Wien, Ibrahim Fall, von einer Abgeordnetendelegation aus verschiedenen Ländern, geführt von Emma Bonino, überreicht wurde und heute mit der an Boutros Ghali und an die Au enminister der Mitgliedsländer des Sicherheitsrates gerichteten Petition für die Einrichtung eines ordentlichen Gerichts. Obwohl die formelle Entscheidung gefallen ist, bleiben noch Probleme offen, die die Einsetzung des Gerichtes beei

nträchtigen könnten. Insbesondere finanzielle Probleme. Boutros Ghali gab in seinem Bericht einen anfänglichen Kostenaufwand von 31 Millionen Dollar an, ausgenommen die Verwaltungskosten, um den Führungsstab, die Anklagebehörde, die elf Richter und dazu noch die Vollstreckungskosten zu bezahlen. Die notwendigen Gelder werden dem ordentlichen Etat der UNO entnommen, um zu vermeiden, da das Gericht von der Suche nach Spenderstaaten zur Einrichtung eines Spezialfonds abhängig ist. Aber dies Lösung schlie t eine Gefahr nicht aus: die Vereinten Nationen machen in diesem Jahr eine Phase äu erster finanzieller Knappheit durch, welche die Verwirklichung des Gerichts lähmen könnte. Es gibt also Probleme finanziellen und logistischen Charakters, Probleme bei der Zusammensetzung der Anklagebehörde, beim Schutz der Zeugen, beim Auftreiben der Beweise, bei der Anwesenheit der Angeklagten während der Debatte, bei der fehlenden Mitarbeit einiger Staaten, bei der Einhaltung von Terminen. Es ist also keine Zeit mehr, herumz

ustehen und zuzuschauen, sich darauf zu beschränken, Zweifel zu äu ern, sich mit dem möglichen Scheitern dieses Gerichts abzufinden. Hat jemand eine bessere Lösung, um nicht nur in Ex-Jugoslawien die Nachricht zu verbreiten, da die ethnische Säuberung, die Morde, die Massenvergewaltigungen nicht ungestraft bleiben? Wir müssen die Schale des Staates zerbrechen und die Einmischung einer internationalen Autorität gegenüber jenen Realitäten bejahen, die in der Büchse der Pandora eingeschlossen waren, in deren Inneren man oft gro e Gewalttätigkeiten, gro e Ungerechtigkeiten gegenüber den Rechten des Individuums finden kann. Wir müssen diese Büchse der Pandora aufmachen und die Souveränität einer Autorität bejahen. Und das sichtbarste Zeichen dieser Autorität könnte die Schaffung eines ständigen Gerichts gegen die Verbrechen sein.

 
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