ZUSAMMENFASSUNG: Von der Entstehung der Bewegung für die Abschaffung der Sklaverei in England im Jahre 1787 vergehen sieben Jahre und der Konvent bestimmt die Abschaffung der Sklaverei in den französischen Kolonien.
Während der Sklavenhandel in Europa verurteilt wird, ist er während des Zeitraums von 1800 bis 1875 in den islamisierten Teilen Afrikas weiterhin aktiv. Er verschwindet in Amerika, in den Staaten des Nordens, zu Beginn des Jahrhunderts, aber im Jahre 1860 besitzen 350.000 Familien im Süden noch drei Millionen Sklaven. Fünf Jahre später wird mit der 13.Verfassungsänderung der USA die Sklaverei abgeschafft. Wieviele Jahrhunderte werden wir noch brauchen, um die Todesstrafe abzuschaffen?
(DIE PARTEI NEU, N. 11, 27 JULI 1993)
Ein neues Persönlichkeitsrecht anregen
Ein in der letzten Ausgabe dieser Zeitung verbreiteter Appell an die Vereinten Nationen, der von 50.000 Personen unterschrieben worden ist - Nobelpreisträger, Abgeordnete, Persönlichkeiten aus der Welt der Kultur und der Wissenschaft in aller Welt - fordert die UNO zum sofortigen Handeln auf, damit das "Recht, nicht getötet zu werden" als ein neues, grundlegendes Recht der Person bestätigt wird. Zu Beginn des neuen Jahrtausends wollen wir, da das Recht, nicht infolge eines Urteils oder einer gerichtlichen Ma nahme getötet zu werden, auch wenn diese unter Befolgung der Gesetze erlassen wurden, überall auf der Welt bejaht und in den Grundgesetzen der internationalen Gemeinschaft und der Staaten verankert wird.
Unser Ziel ist es, eine Resolution der UNO in diesem Sinne zu erreichen. Wir wollen jedoch nicht, da diese die allgemeinen und minimalen Formulierungen vieler anderer Resolutionen zu diesem Thema wiederholt, die angenommen und sofort vergessen wurden. In diesem Sinne findet die Resolution Nr.827 des Sicherheitsrates vom 25.Mai 1993, die festlegt, da das Gericht für die in Ex-Jugoslawien begangenen Verbrechen nicht die Todesstrafe androhen kann, unsere Zustimmung: wie kann man die Todesstrafe, von welchem Staat auch immer sie verhängt wird, für rechtmä ig halten, wenn die internationale Gemeinschaft (der dieser Staat angehört) sie für schwerste Kriegsverbrechen und sogar für Völkermord ausschlie t? Dieser auf indirektem Wege ereichte Fortschritt ermutigt uns zu unseren präziseren und gezielteren Initiative: wir wollen erreichen, da am selben Tag, zur selben Zeit, in der grö tmöglichen Anzahl der Parlamente - und mit der Unterstützung und Mobilisierung der öffentlichen Meinung und der Informationsmittel - G
esetzesvorschläge mit einer gemeinsamen Ausrichtung vorgelegt werden, welche die jeweiligen Regierungen dazu verpflichten, bei der UNO dieses neue Persönlichkeitsrecht anzuregen. Ein weiterer, ertragreicher Weg, den man einschlagen könnte, ist der des Engagements aller, damit sich ein internationales "Gewohnheitsrecht" durchsetzt, welches als höchste Grundlage der gesamten internationalen Menschenrechtsordnung die Unverfügbarkeit des Staates über das Leben eines jeden Bürgers sanktioniert, auch wenn dieser sich schwerwiegender Verbrechen schuldig gemacht hat. Diese Art von Rechtsordnung, Resultat einer überzeugten Teilnahme an den internationalen Abkommen von Seiten einer grö tmöglichen Anzahl von Staaten, würde auch das ihr entgegenstehende, sie widersprechende Nationalrecht überwiegen.
Einige Richtlinien der Konfrontation bieten sich sofort an:
1) die Vereinigten Staaten stellen auf Grund der internationalen Rolle, die sie spielen, eine entscheidende Front des abolitionistischen Kampfes dar; man mu die Administration Clinton auf die Probe stellen, eine zeitweilige Aussetzung von drei bis fünf Jahren erreichen, die Ratifikation des Internationalen Abkommens für die zivilen und politischen Rechte, das für Hinrichtungen von Minderjährigen, Schwangeren und Geisteskranken Beschränkungen auferlegt. Die Einreichung von Anträgen in möglichst vielen Parlamenten, in denen die Regierungen dazu aufgefordert werden, den "Vorbehalten" der USA gegenüber der Ratifikation dieses internationalen Abkommens entgegenzutreten, könnte die erste Konfrontation zwischen den abolitionistischen Länder und der USA Clintons darstellen.
2) Ein Europa ohne Todesstrafe kann ein Zwischenziel sein, da bis 1995-96 erreicht sein soll. Dahingehend mu eine Initiative für die Länder der Ex-Sowjetunion entwickelt werden, für die baltischen Länder, für Ru land selbst und für Bulgarien, die Gesetzesvorschläge im Parlament vorliegen haben.
3) Das am 16. November 1992 in Tunisi abgehaltene Seminar der "Organisation für den Frieden der Völker Europas und des Mittelmeeres" hat ein Komitee für die Abschaffung der Todesstrafe im Mittelmeerraum gegründet und ist dabei, eine gro e Konferenz der arabischen und der Mittelmeerländer zu organisieren. Eine ähnliche Initiative könnte innerhalb 1994 für Afrika durchgeführt werden.
4) Es ist au erdem dringend nötig, eine Initiative gegenüber dem Vatikan in die Wege zu leiten, solange der Neue Katechismus der Katholischen Kirche mit der These der Rechtmä igkeit der Todesstrafe erscheint. Der Anla könnte ein abolitionistischer Marsch bis zum Petersdom zu Ostern 1994 sein.
5) Im letzten Februar ist während des Kongresses der Radikalen Partei in Rom eine Konferenz für die Einrichtung einer Internationalen Liga für die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb des Jahres 2000 abgehalten worden. Es wurde ein Veranstaltungskomitee gegründet, dessen Ziel es ist, vor Ablauf eines Jahres einen Weltkongre zur Gründung der Liga einzuberufen. Dies könnte ein angemessener Sitz für die Entwicklung der gesamten Initiative werden.