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Partito Radicale Centro Radicale - 25 luglio 1997
EP/Antipersonenminen: Entschlieung

B4-0596, 0625, 0648, 0660, 0677 und 0691/97

Entschlieung zu Antipersonenminen

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschlieungen zu diesem Thema, insbesondere die vom 29. Juni 1995 zu Landminen und Laserwaffen mit Blendwirkung und zu Schützenabwehrminen: ein mörderisches Entwicklungshindernis, 16. November 1995 zum Scheitern der Internationalen Konferenz über Tretminen und Laserwaffen, 14. März 1996 zu den Antipersonenminen und zur Internationalen Konferenz von Wien zur Revision des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen und 23. Mai 1996 zum Scheitern der Konferenz über Antipersonenminen,

A. voller Bedauern über die fortgesetzten unmenschlichen und tragischen Folgen von Antipersonenminen für die hilflose Zivilbevölkerung in der ganzen Welt,

B.unter Hinweis auf die beträchtlichen Fortschritte, die auf der Internationalen Konferenz von Brüssel zur Ächtung von Antipersonenminen und beim Proze von Ottawa auf dem Weg zur Ächtung von Antipersonenminen erzielt wurden,

C. in Würdigung der 97 Unterzeichnerstaaten der Brüsseler Erklärung für eine Übereinkunft im Dezember 1997 und zur Unterstützung des österreichischen Textentwurfs,

D. im Bewutsein der bevorstehenden Verhandlungen vom 1. bis 19. September 1997 in Oslo im Rahmen des Prozesses von Ottawa,

E. in Anerkennung der Tatsache, da die Ziele des Prozesses von Ottawa mit dem Beschlu des Rates 96/571/GASP vom 1. Oktober 1996 insofern unterstützt werden, als die Europäische Union sich "zu dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Antipersonenminen" bekennt und sich aktiv darum bemühen wird, "da zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine wirksame internationale Übereinkunft zur weltweiten Ächtung dieser Waffen erzielt wird",

F. voller Bedauern darüber, da der Rat seine Politik zur Ächtung von Antipersonenminen seit Beginn des Prozesses von Ottawa nicht aktualisiert hat,

G. voller Bedauern darüber, da der Rat bisher nicht im einzelnen festgelegt hat, wie er den Beschlu 96/571/GASP durchführen will, obwohl das Europäische Parlament diesbezügliche spezifische Fragen vor und während der Plenartagung vom 9. bis 13. Juni 1997 gestellt hat,

H. in Würdigung der Bemühungen der Organisation Amerikanischer Staaten, der Organisation für Afrikanische Einheit und der Karibischen Gemeinschaft um die Forderung nach Schaffung minenfreier Zonen in ihren Regionen,

I. im Bewutsein der tiefgreifenden Probleme für die Opfer von Antipersonenminen nach einer Explosion und in Würdigung der unerschrockenen Bemühungen der Überlebenden um eine weltweite Ächtung,

1. fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Brüsseler Erklärung zu unterzeichnen und sich bei den Verhandlungen im September in Oslo über die Ächtung von Antipersonenminen vertrauensvoll an die Seite ihrer Partner in der Europäischen Union zu stellen;

2. fordert den Ministerrat auf, eine Gemeinsame Aktion zugunsten der Brüsseler Erklärung zu beschlieen, um sicherzustellen, da alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sich an den Geist der Gemeinsamen Aktion vom 1. Oktober 1996 halten und an den Verhandlungen in Oslo teilnehmen;

3. fordert nachdrücklich, da diese Gemeinsame Aktion die Bereitstellung spezifischer Mittel zur Unterstützung der Teilnahme von Regierungs- und Nichtregierungsdelegationen aus von Minen betroffenen Ländern an den Verhandlungen in Oslo einschliet;

4. ermutigt die Mitgliedstaaten zu zusätzlichen bilateralen Aktionen, um die Teilnahme der von Minen betroffenen Länder an den Verhandlungen in Oslo zu erleichtern;5.fordert den Rat auf, Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente für das gemeinsame Exportmoratorium für Antipersonenminen und Produktionstechniken von Antipersonenminen nach sämtlichen Bestimmungsländern gemä dem Ratsbeschlu 96/571/GASP vom 1.Oktober 1996 zu entwickeln;

6. fordert den Rat auf, sich anderen regionalen Bemühungen um die Ächtung von Antipersonenminen durch Erklärung des Ziels, die Europäische Union zu einer minenfreie Zone zu machen, anzuschlieen;

7. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, den Änderungsvorschlag zum österreichischen Entwurf eines Übereinkommens zur Ächtung von Antipersonenminen mit der Forderung nach Unterstützung der Opfer entsprechend dem Vorschlag des "Landmines Survivors Network" vorzulegen und zu unterstützen;

8. fordert alle Staaten auf, Manahmen zu ergreifen, um dem Schmuggel und dem illegalen Handel mit Antipersonenminen Einhalt zu gebieten;

9. fordert die Kommission auf, die Mittel für Minenräumaktionen nicht zu kürzen, und betont, da Firmen oder Teile von Firmen, die an der Minenproduktion beteiligt sind, von jeglicher finanzieller Zuwendung aus dem Haushalt der EU zur Minenräumung auszuschlieen sind,

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschlieung dem Rat, der Kommisssion und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 
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