FRANKFURTER ALLGEMEINE, seite 13
bü. BRÜSSEL. 13. Juli. Der-Einzelhandel in der Europäischen Union soll seine Waren künftig nicht nur mit dem Endverkaufspreits, sondern auch mit dem Grundpreis je Kilogramm oder einer anderen gebrauchlichen Ma einheit auszeichnen. Von diesem Vorschlag erhofft sich die Europäische Kommission eine verbesserte Preisübersicht für die Verbraucher, weil dann auch bei unterschiedlichen Verpakkungsgrö en ein direkter Prreisvergleich möglich wäre. Bisher sind vorverpackte Waren in anerkannten Standardmengen von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe befreit. Wie berichtet (F.A.Z. vom 19. Juni) soll diese Ausnahmeregelung entfallen. Nach Meinung der für die Verbraucherpolitik verantwortlichen EU-Kommissarin Emma Bonino sind die freigestellten Gröbenreihen zum Teil so unübersichtlich, da der Verbraucher damit für den Preisvergleich kaum etwas anfangen könne. Die Mitgliedsstaaten könnten aber weiterhin Sonderregelungen anwenden, wenn die Grundpreisauszeichnung nicht erforderlich erscheint. Die neuen Bestimmungen sol
len nach dem Willen der Kommission im Juni 1997 'in Kraft treten. Kleineren Einzelhandelsgeschäften will die Kommission eine vierjährige Übergangsfrist einräumen. Der Kommissionsvorschlag ist der erste Gesetzesentwurf, der sich auf den im Vertrag von Maastricht vorgesehenen "Verbraucherscutzartikel" 129 a stützt.