ENTSCHLIESSUNGEN
1. Erweiterung der Union nach Osten und Beziehungen zu den GUS-Staaten
Kongre der UEF
21.-23. Oktober 1994
in Bocholt
Der Kongre der UEF
- ist höchst besorgt über die Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in ganz Europa nach dem Zerfall des Sowjetreiches und insbesondere über die Zunahme extrem nationalistischer Tendenzen, über die Spannungen zwischen Staaten und über die augenblicklichen bewaffneten Konflikte im ehemaligen Jugoslawien und in Teilen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten;
- versteht, da viele der jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa zur Absicherung des Friedens und ihres wirtschaftlichen Fortschritts so schnell wie möglich der NATO und der Europäischen Union beitreten möchten;
- nimmt jedoch zur Kenntnis, da die NATO im Wege ihrer Partnerschaft für den Frieden zwar eine militärische und politische Zusammenarbeit anbietet, jedoch aus Angst, die Russen zu brüskieren, nicht bereit ist, ihre Sicherheitsgarantien nach Osten auszudehnen; dabei wird es noch viele Jahre dauern, bevor die meisten der jungen Demokratien wirtschaftlich imstande sein werden, alle Verpflichtungen einer EU-Mitgliedschaft auf sich zu nehmen;
glaubt aber dennoch, da Schritte zum Schutz des Friedens und des Wohlstands in ganz Europa dringend geboten sind und da es nie einen dauerhaften Frieden geben wird, solange die Staaten nicht dazu bereit sind, ihre Hoheitsrechte im Wege einer supranationalen Integration nach dem Muster der Europäischen Union zusammenzuschie en. Um rasche Fortschritte in dieser Richtung zu erzielen, appelliert die Europäische Bewegung an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den beitrittswilligen Staaten Mittel- und Osteuropas die volle politische Mitgliedschaft in der Union, einschlie lich ihres Sicherheitssystems, der Westeuropäischen Union, anzubieten und ihnen für die wirtschaftliche Eingliederung nach dem Beitritt eine angemessen lange Übergangsfrist einzuräumen;
um des weiteren die Furcht der Russen und ihrer GUS-Nachbarn vor einer Isolierung vom restlichen Europa zu zerstreuen, sollte sich die Europäische Union auf ihre Ursprünge besinnen, als die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl den Konfliktstoff zwischen ihren Mitgliedern dadurch beseitigte, da die Kontrolle über diese Basisindustrien supranationalen Institutionen übertragen wurde. Die Europäische Bewegung fordert daher die Europäische Union auf, der GUS die Errichtung einer supranationalen eurasischen Energie- und Umweltagentur anzubieten, die die Bewirtschaftung und Entwicklung aller Energieressourcen kontollieren und die gemeinsame Umwelt schützen und verbessern soll. Das könnte, wie im Falle der Europäischen Gemeinschaft, zu einer engeren wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit und schlie lich zu einer gegenseitigen Abhängigkeit zwischen EU und GUS führen; dadurch lie en sich die Konflikte und die chaotischen Zustände abwenden, die heute unseren Kontinent bedrohen.
2. Die Europäische Union und die Vereinten Nationen
Kongre der UEF
21.-23. Oktober 1994
in Bocholt
Der Kongre der UEF billigt die Empfehlungen des nachfolgenden Berichts, der dem Bundeskomitee der UEF unterbreitet wurde:
Der Ausschu für Au en- und Sicherheitspolitik der UEF hat am 18. Dezember 1993 in Brüssel getagt, um seine Empfehlungen für politische Leitlinien der UEF zur Rolle der Europäischen Union gegenüber den Vereinten Nationen zu erörtern. Seit 1991 hat unser Ausschu dazu zwei spezifische Vorschläge vorgelegt:
1. Um die Verbreitung von Kernwaffen und die nukleare Bedrohung zu kontrollieren, sollten die Vereinten Nationen eine Weltsicherheitsbehörde einrichten, deren Befugnisse in erster Linie darauf ausgerichtet wären, die Staaten davon abzuhalten, Atomwaffen einzusetzen oder mit deren Verwendung zu drohen. Zu diesem Zweck sollten die bestehenden Atommächte aufgefordert werden, ihre Kernwaffen in den Dienst und unter die letzte Kontrolle der vorgeschlagenen Weltbehörde zu stellen.
2. Der UN-Sicherheitsrat sollte dahingehend reformiert werden, da regionalen Zusammenschlüssen von Mitgliedstaaten ständige Sitze eingeräumt werden, um so die Entwicklung regionaler Föderationen zu fördern. Das den ständigen Mitgliedern eingeräumte Vetorecht sollte durch ein Abstimmungssystem mit gewichteten Mehrheiten ersetzt werden.
Die obigen Vorschläge sind heute genauso aktuell wie zu der Zeit, da sie von uns vorgebracht wurden, es wird jedoch eine beträchtliche Zeit vergehen, bis sie voll und ganz verwirklicht werden können. In der Zwischenzeit sind wir nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und des Sowjetreiches neuen Gefahren ausgesetzt, die von der Weitergabe von Kernwaffen, der Zunahme aggressiver Nationalismen und von ethnischen Konflikten innerhalb von und zwischen Staaten ausgehen. Wir müssen die Europäische Union dringend schützen, indem wir einen konzertierten Beitrag zu Frieden und Stabilität in ganz Europa leisten und die friedenserhaltenden und friedensschaffenden Ma nahmen der UNO aktiv unterstützen.
Bis zur vollen Verwirklichung der politischen Union mit einer europäischen Regierung, die ausschlie lich für die Au en- und Sicherheitspolitik der Union verantwortlich ist, sollten von der Union Übergangsma nahmen zur Unterstützung gemeinsamer Aktionen getroffen werden. So sollten sich die Mitgliedstaaten - in Übereinstimmung mit dem Maastrichter Vertrag - verpflichten, "gemeinsame Standpunkte" und "gemeinsame Aktionen" zu allen Fragen zu beschlie en, die die Rolle der Union in internationalen Organisationen, wie beispielsweise den Vereinten Nationen oder der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, betreffen, einschlie lich der Bereitstellung von Streitkräften zur Durchsetzung der von diesen Organisationen beschlossenen Politik. Damit alle Mitgliedstaaten der Union ihre Solidarität unter Beweis stellen und ihren Verpflichtungen nachkommen können, sollten nationale Beschränkungen hinsichtlich des Einsatzes der eigenen Truppen au erhalb des Unionsgebiets aufgehoben werden. Entsprechende Verfassu
ngsänderungen in den neutralen Staaten und in Deutschland wären in diesem Sinne zu begrü en.
Sollte eine Reform der VN früher stattfinden, wird die Europäische Union, Vorschläge über den Inhalt dieser Rerform nach den vom Maastricht-Bertrag eingeführten Regeln machen müssen.
DerProzess der Demokratisierung der VN frodert die Schaffung eines Weltparlaments.
Erste Etappe auf diesem Wege ist die Schaffung einer parlamentarischen Versammlung der VN, so wie es das Europäische Parlament in seiner Resolution am 8. Februar 1994 gefordert hat.