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Conferenza Federalismo
Federalismo Servizio - 9 novembre 1994
Kongress der Uef: Entschluss

16. KONGRESS DER UEF - 21.-23. OKTOBER 1994 IN BOCHOLT

Der 16. Kongre der UEF

I. DIE ROLLE EUROPAS IN DER WELT

betont,

- da das heutige Gleichgewicht in der Welt durch unzählige Kriegs- und Spannungsherde erschüttert wird, in denen sich tagtäglich schlimmste Greueltaten abspielen, die jeden zivilen Menschen mit tiefer Abscheu erfüllen;

- da diese Situation auf das Ende des Kalten Krieges zurückzuführen ist, das die Welt vom Schreckgespenst der nuklearen Vernichtung befreit hat, indem der ideologische Gegensatz zwischen Kommunismus und Demokratie überwunden, der das alte Gleichgewicht rechtfertigte und 45 Jahre lang für eine weltweite Ordnung sorgte, so mangelhaft und unsicher diese auch gewesen sein mag;

- da nach der Auflösung der Sowjetunion - und da keine anderen Staaten in der Lage waren, eine verantwortungsvolle Au enpolitik zu betreiben, - die Vereinigten Staaten einzig und allein die Rolle des Weltordnungshüters übernommen haben, obwohl sie dazu eigentlich weder die Macht noch den Willen noch die nötige Legitimität besitzen;

- da der immer lautere Ruf nach einem Eingreifen der Vereinten Nationen in den verschiedenen Krisenherden ein Zeichen für den allgemeinen Wunsch nach einer weltweiten Macht ist, die die Ordnung aufrecht erhält, jedoch nicht aus ihrem eigenen Hegemoniestreben heraus, sondern um - als Voraussetzung für deren eigene Entwicklung und Mündigkeit - das friedliche Zusammenleben aller Völker der Erde zu garantieren;

- da die Vereinten Nationen dieser Rolle nicht gerecht werden können, weil sie dafür weder die Macht noch den demokratischen Konsens haben und weil sie sich nicht auf die Zusammenarbeit zwischen gro en Staaten stützen können, die alle das eine gemeinsame Interesse teilen: die Erhaltung des Weltfriedens;

II. DIE ERWEITERUNG

stellt fest,

- da nach dem Ende des Kalten Krieges und trotz ihrer Schwäche, die Europäische Union auf der weltpolitischen Bühne als einzige in der Lage gewesen ist, ein au enpolitisches Modell vorzugeben; nachdem sie sich in den letzten Jahrzehnten von sechs auf zwölf Mitglieder erweitert hat, wird sie demnächst - sofern die noch aussstehenden Referenden positiv ausfallen - auch Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen zu ihren Mitgliedern zählen und führt überdies bereits weitere Beitrittsverhandlungen mit einigen Staaten Mittel- und Osteuropas und des Mittelmeerraums;

- da die Europäische Union auf diese Weise unter Beweis gestellt hat, da eine Union zwischen den Völkern die einzige Zukunftsperspektive ist, die imstande ist, die Schaffung und Wahrung des Friedens als übergeordnetes Ziel erkennbar zu machen und den Konsens der Bürger auf dieses Ziel hin zu mobilisieren;

- da die Europäische Union sich im übrigen jedoch als unfähig erwiesen hat, jenes föderale Ziel zu verwirklichen, das ihren Gründervätern vorschwebte, und deshalb nicht fähig und nicht willens ist, sich aktiv an der Sicherung des internationalen Gleichgewichts zu beteiligen; das zeigt allein schon die unglückselige Rolle, die sie wegen ihrer inneren Spaltungen im ehemaligen Jugoslawien gespielt hat;

- da sich die Handlungsunfähigkeit und das Demokratiedefizit der Europäischen Union durch die geplante Erweiterung noch verschärfen werden, wenn zwischenzeitlich keine radikale institutionelle Reform erfolgt;

begrü t

den Beitritt Österreichs, Finnlands, Schwedens und Norwegens zur Europäischen Union;

III. FÜR EIN HANDLUNGSFÄHIGES EUROPA

hebt hervor,

- da es hochnotwendig und dringlich ist, da die Europäische Union mit einer echten gemeinsamen Au en- und Sicherheitspolitik ausgestattet wird, die auf dem demokratischen Konsens der Europäer beruht und es ihr gestattet, zu einem wirksameren Eingreifen der UNO zur Verhütung und Lösung von Konflikten beizutragen, dem Friedenswillen der europäischen Bürger Geltung zu verschaffen und mit dem eigenen Beispiel für das Ideal der Einheit zwischen den Völkern zu werben;

- da es angezeigt ist, schnellstmöglich und unter Einsatz aller notwendigen Mittel das Eurocorps als Keimzelle einer künftigen europäischen Armee zu verstärken, indem alle Mitgliedstaaten der Union zur Teilnahme daran ermuntert werden und das Eurocorps den Vereinten Nationen für Friedenseinsätze zur Verfügung gestellt wird;

IV. FÜR EINE DEMOKRATISCHE UND FÖDERALE UNION

ist der Ansicht,

- da dieses Ziel im Rahmen einer umfassenderen Reform der Institutionen der Union auf der Grundlage einer echten föderalen Verfassung für Europa verwirklicht werden mu ;

- da die mit Blick auf die Revision des Maastrichter Vertrags für das Jahr 1996 vorgesehene Regierungskonferenz die beste Gelegenheit für die Verabschiedung dieser Verfassung ist;

- da diese Verfassung im wesentlichen folgende Aspekte einschlie en sollte:

a) eine Erklärung der Grundrechte;

b) eine klare Kompetenzverteilung im Sinne einer demokratischen Gewaltenteilung zwischen:

1) einer europäischen Regierung

2) einem parlamentarischen Zweikammersystem mit gleichen Rechten für das Europäische Parlament (Volkskammer) und dem Ministerrat (Staatenkammer);

3) einem obersten Gericht, das in Fragen der Unionsverfassung von allen angerufen werden kann;

c) eine klare Verteilung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten, den Regionen oder Ländern und den Gemeinden, wobei den Gliedern der Union das Recht auf volle Selbstverwaltung erhalten bleibt und sie gemeinsam die Mitverantwortung für die Gesamtregierung zu tragen haben;

- dass nur ein grosses Projekt, das den Europäern einen klaren Ausblick auf ihre eigene Zukunft bietet, in den Bürgern jenes europäische Bewusstsein wachrufen kann, das zwar durchaus stark vorhanden ist, das aber wegen des demokratischen Defizits der heutigen Institutionen der Union und ihrer Unfähigkeit, die Probleme der europäischen und weltweiten Sicherheit, der Beschäftigung und der Entwicklung wirksam anzugehen, häufig nicht zum Ausdruck kommt oder in Euroskepsis umschlägt;

V. DER FESTE KERN

erinnert

die Staats- und Regierungschefs der Union daran, welche ungeheure Bedeutung der Regierungskonferenz von 1996 zukommt, und ersucht sie dringend, sich ihrer historischen Verantwortung zu stellen und die Union mit demokratischen Organen und effizienten Instrumenten auszustatten;

fordert mit allem Nachdruck,

dass für den Fall, dass es sich als unmöglich herausstellen sollte, die Zustimmung aller Mitgliedstaaten der Union zu einer solchen Verfassung zu erhalten, diejenigen Regierungen, die zu ihrer Annahme bereit sind, jedenfalls alleine vorangehen, indem sie - wenn möglich - mit den anderen Staaten Massnahmen vereinbaren, die ein Zusammenleben des so entstehenden föderalen Kerns mit der Union in ihrer derzeitigen Form ermöglichen;

VI. DIE WÄHRUNGSUNION UND DIE POLITIK FÜR WACHSTUN, WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND BESCHÄFTIGUNG

bekräftigt

- die unabdingbare Notwendigkeit, dass die europäische Währung - gemäss den im Maastrichter Vertrag vorgesehenen Modalitäten und Fristen - zunächst auch nur in den Ländern eingeführt wird, die dafür die Voraussetzungen erfüllen, und dass sie baldmöglichst auf alle Mitgliedstaaten der Union ausgedehnt wird; nur so ist die volle Verwirklichung des Binnenmarktes zu erreichen und lassen sich die Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung der europäischen Wirtschaft schaffen, die es ihr gestattet, sich gegenüber den Vereinigten Staaten, Japan und den Staaten Südostasiens zu behaupten, die mit immer grösserer Agressivität auf den Weltmarkt drängen;

- Die Bedeutung der sozialen Dimension als unverzichtbarer Bestandteil des Europäischen Gesellchaftsmodells und die Dringlichkeit, - durch die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel - die im Weissbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" vorgesehenen Massnahmen zur Förderung einer geordneten Entwicklung der europäischen Wirtschaft und zur europaweit koordinierten Bekämpfung der verheerenden Arbeitslosigkeit durchzuführen, ohne die Inflation erneut anzuheizen;

VII. DIE AKTION

unterstreicht

- die entscheidende Rolle, die das Europäische Parlament spielen muss, weil es mit Blick auf die Verwirklichung dieser Ziele der legitime Vertreter der europäischen Bürger ist;

- die Wichtigkeit der dem Parlament durch den Maastrichter Vertrag übertragenen Befugnisse, und zwar insbesondere das Vertrauensvotum zur Bestätigung der Kommission, die Mitentscheidung in Fragen des Binnenmarktes, der Freizügigkeit, des Niederlassungsrechts, des Gesundheit-Verbraucher- und Umweltschutzes und die Abgabe einer verbindlichen Stellungnahme zu den von der Union geschlossenen internationalen Verträgen (abgesehen von den Haushaltsbefugnissen, über die es bereits verfügt);

ersucht daher

das Europäische Parlament, alle seine Rechte wahrzunehmen und mit Blick auf die Regierungskonferenz von 1996, an deren Vorbereitung es ja bereits beteiligt wurde, eine entschiedene Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, bis Mitte 1995 und auf der Grundlage des in seinen Grundzügen von seinem institutionellen Ausschuss bereits vorbereiteten Entwurfs (Herman-Bericht) einen Verfassungstext auszuarbeiten, der der Konferenz als Arbeitsdokument unterbreitet werden kann;

erinnert die politischen Parteien daran,

- dass mit dem Maastrichter Vertrag die Europabürgerschaft in der Rechtsordnung der Union verankert und damit anerkannt wurde, dass es Europäische Rechtssubjekte gibt, denen die Rechte eingeräumt werden müssen, die allen Bürgern zustehen;

- dass es ihre Aufgabe ist, die Anerkennung dieser Rechte voranzutreiben, indem sie den europäischen Fragen mehr Raum und Bedeutung beimessen und unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips den Rahmen für die politische Auseinandersetzung von den Einzelstaaten auf Europa verlagern und sich dafür einsetzen, dass die Union eine immer demokratischere, transparentere und eine mit den Alltagssorgen und -anliegen seiner Bürger immer vertrautere Realität wird;

verpflichtet

seine nationalen, regionalen und örtlichen Verbände, im konstanten Dialog mit den demokratischen politischen Kräften, jedoch in völliger politischer Autonomie, und in Zusammenarbeit mit den JEF, einen konstanten Druck auf die europäischen und nationalen Institutionen auszuüben und die europäischen Bürger durch die Kampagne für die europäische Demokratie für die Verwirklichung der Ziele der europäischen Föderation zu mobilisieren.

verpflichtet insbesondere

das Bundeskomitee, in Zusammenarbeit mit den JEF, die notwendigen Instrumente für die Fortführung der Kampagne vorzubereiten, und insbesondere einen kurzen Text zu verfassen, der die Forderungen der Föderalisten im Hinblick auf die Regierungskonferenz von 1996 beinhaltet und der als Werkzeug der Kampagne in der kommenden Phase dienen wird.

 
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